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Bundesgerichtshof
29.09.2016

Urteil gegen Entführer von Bankiers-Ehefrau rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärt das Urteil gegen einen Entführer für rechtskräftig.
Foto: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Entführer einer Münchnerin für rechtskräftig erklärt. Das Landgericht München verurteilte ihn zu einer langjährigen Freiheitsstrafe.

Das Urteil gegen den Entführer einer Münchner Bankiers-Ehefrau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom März wegen angeblicher Rechtsfehler wurde verworfen, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. 

Der Mann hatte im Juni 2015 die damals 46 Jahre alte Frau in ihrem Haus in Ottobrunn nahe München gekidnappt und 2,5 Millionen Euro Lösegeld gefordert. Sie konnte sich auf einem Parkplatz losreißen und fliehen. Den Sohn ließ der Täter im Haus der Familie an die Heizung gefesselt zurück. Der Entführer wurde später in Thailand festgenommen.

Das Landgericht sprach den Mann der Freiheitsberaubung, der versuchten schweren räuberischen Erpressung und des erpresserischen Menschenraubs schuldig. Sein Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. dpa/lby

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