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Verfassungsgerichtshof
22.10.2012

Volksbegehren gegen Studiengebühren zulässig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen Studiengebühren an Bayerns Hochschulen für zulässig erklärt. (Bild: dpa)

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen Studiengebühren an Hochschulen für zulässig erklärt. Der Präsident der Hochschule Kempten sieht das mit Skepsis.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Diese Auffassung teilen die Richter aber nicht, wie aus dem am Montag verkündeten Urteil hervorgeht.

Freie Wähler wollen Studiengebühren abschaffen

Die Freien Wähler wollen mit dem Volksbegehren die Studiengebühren zu Fall bringen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich hielten.

Nach der bayerischen Verfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Die Studiengebühren sind aber Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt. Der Verfassungsgerichtshof folgte jedoch der Argumentation der Freien Wähler, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richten.

Robert Schmidt spricht von einer "Katastrophe"

Prof. Dr. Robert Schmidt, Präsident der Hochschule Kempten, hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes mit Sorgen beobachtet. Er sagt: "Wenn die Studiengebühren abgeschafft werden, muss das durch den Staatshaushalt ausgeglichen werden. Wenn nicht, dann ist das eine Katastrophe." Rund 20 Personen beschäftigt die Hochschule Kempten aus dem Topf der Studiengebühren."Wenn die Gebühren abgeschafft werden, was mache ich dann?" Ohne diese Mitarbeiter müsse er seinen Betrieb auf Sparflamme fahren.

In erster Linie habe sich die Service-Funktion durch die Mittel aus den Studiengebühren verbessert, so Schmidt. Mitarbeiter, die Studenten bei der Planung von Auslandsemestern helfen, Studienberater, ein Medieningenieur, Mitarbeiter im Prüfungsamt, sie alle werden aus dem Topf der Studiengebühren bezahlt. "Aber auch eine Professoren-Stelle gehört dazu."

Ohne den Ausgleich durch den Staatshaushalt bekommt die Hochschule "ernsthafte Probleme"

Zwar wollen auch die Freien Wähler, die den Antrag gestellt haben, den Ausgleich aus dem Staatshaushalt, aber Schmidt wirft ein: "Was machen wir, wenn die Freien Wähler nicht an die Macht kommen?" Was, wenn die CSU den Ausgleich nicht will, dann "haben wir ernsthafte Probleme". Und er fügt hinzu: "In Baden-Württemberg und NRW wurden die abgeschafften Gebühren auch aus der Staatskasse beglichen."

Eine Entwicklung, die Schmidt nicht unbedingt gefällt. Denn so liege die Last auf den Schultern der Bevölkerung, nicht bei denjenigen, die davon profitierten. Zudem hätten die Studiengebühren auch etwas Gutes. So haben die Studenten nicht nur die Möglichkeit, mitzubestimmen, was mit dem Geld passiert, sondern die Studiendauern seien auch zurückgegangen.

An der Uni Augsburg hält man sich nach den Urteil noch bedeckt

An der Universität Augsburg äußerte man sich hingegen etwas bedeckter. "Für die Universität Augsburg gilt bis auf Weiteres: Die zur Verfügung stehenden Studienbeitragsmittel werden verantwortungsvoll, ihrem Zweck entsprechend und - wie bisher bewährt - im Einvernehmen mit den Studierenden ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt", sagte Prof. Dr. Werner Schneider, Vizepräsident für Lehre, Studium und lebenslanges Lernen der Universität Augsburg in einer Stellungnahme. Für ihn bedeute das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, dass "über die Studienbeitragsmittel jetzt direktdemokratisch entschieden wird". Er will die Mittel auch weiterhin aktuelle Verbesserungen als auch nachhaltig wirkende Projekte finanzieren. dpa, ajs, nina

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