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Bayern
22.05.2017

Wie gravierend sind die Mängel in Schlachthöfen?

In Großbetrieben sind Schweine oft nicht richtig betäubt, bevor sie geschlachtet werden. Auch in Schlachtbetrieben in der Region wurden Mängel festgestellt.
Foto: Jens Büttner, dpa

Kontrolleure registrierten in einem Buchloer Schlachthof Verstöße gegen den Tierschutz. Bei einer zweiten Metzgerei im Landkreis Aichach-Friedberg sind sie sich uneins.

Die Kontrolleure kommen unangemeldet, um im Schlachthaus nach dem Rechten zu schauen. Doch sie sehen oft das Gegenteil. Seit das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Anfang 2017 eine Spezialeinheit für Tierschutzkontrollen in Schlachthöfen einsetzte, hat diese dutzende Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt. Jetzt heißt es aus dem LGL, dass auch bei der Firma Moksel, einem Großbetrieb in Buchloe (Ostallgäu), Mängel dokumentiert wurden. Moksel schlachtet nach eigenen Angaben jede Woche rund 2700 Rinder und beliefert den Einzelhandel und die Fleischindustrie.

Veterinäramt stellt Mängel fest

Auch das Veterinäramt des Landkreises Ostallgäu war an der Kontrolle Mitte Februar beteiligt. Rainer Kunzmann, Sprecher des Landratsamts, bestätigt auf Nachfrage, dass die Kontrolleure „geringfügige Mängel“ festgestellt hätten, als die Tiere angeliefert und als sie zur Betäubungsbox getrieben wurden. Die Firma Moksel, die zur niederländischen Vion-Gruppe gehört, verweist auf Anfrage auf ihre Internetseite, auf der sämtliche Mängel aufgelistet sind. So will das Unternehmen den Kunden bei der Fleischverarbeitung Transparenz bieten. Über die Kontrolle vom Februar ist unter anderem zu lesen, dass Tiere „in der Stoßzeit für die Anlieferungen“ länger als die erlaubten 60 Minuten im Hänger warten mussten. Außerdem seien einige Tiere auf der Entladungsrampe ausgerutscht. Beim Bolzenschussgerät registrierten die Kontrolleure einen Druckabfall. Das heißt, dass Tieren theoretisch mit zu wenig Druck ein Schuss verpasst werden könnte.

Das Landratsamt entscheidet bei solchen Verstößen, welche Sanktionen einem Betrieb auferlegt werden. Bei Moksel habe man „die Beseitigung der Mängel angeordnet“, sagt Sprecher Kunzmann. Sie seien noch vor Ort oder kurz danach behoben worden. Unter anderem habe das Unternehmen inzwischen eine neue Betäubungsbox installiert. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Verstieß ein Schlachtbetrieb in Pöttmes gegen die Auflagen?

Auch bei der Hofmetzgerei Ottillinger in Pöttmes (Kreis Aichach-Friedberg) hatte das LGL Mängel dokumentiert, in diesem Fall bei der Betäubung und Anlieferung der Tiere. Das Amt spricht von Verstößen, die „in der Gesamtbewertung gravierend waren“. Bei der Nachkontrolle Anfang Februar seien immer noch Defizite festgestellt worden. Unter dem Strich attestiert das Landesamt der Metzgerei, die wöchentlich 100 Schweine schlachtet, „mittelgradige Mängel“.

Das Problem: Die Bewertungskategorien sind nicht fest definiert. Die Sicht des Veterinäramtes Aichach-Friedberg auf ein und dieselbe Kontrolle fällt deshalb anders aus. Wolfgang Müller, Pressesprecher im Landratsamt, betont, dass seine Behörde weiterhin nur von „Mängeln“ im Zusammenhang mit der Hofmetzgerei sprechen könne. Es sei ganz klar gewesen, dass diese behoben werden müssten. Das sei unter der Aufsicht des Veterinäramtes auch geschehen. Während die Nachkontrolle des LGL bereits zwei Tage später stattgefunden habe, waren die amtlichen Veterinäre Anfang und Mitte April vor Ort. Dabei sei zunächst „so gut wie nichts mehr“, bei der letzten Kontrolle „gar nichts mehr von Belang“ entdeckt worden. Die Hofmetzgerei gilt im Veterinäramt als unproblematischer Betrieb.

Der Sprecher erläutert, dass die Behörde von einem Bußgeld absehe, wenn ein Betrieb, so wie der Pöttmeser, einsichtig und kooperationsbereit sei. Erst bei einem Rückfall in alte Verhaltensmuster seien Bußgelder fällig.

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