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Interview
09.03.2014

Wolfgang Kubicki: "Haftstrafe für Hoeneß ist unausweichlich"

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist auch Strafverteidiger und Experte im Steuerrecht. Er erwartet, dass Uli Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Archivbild.
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Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ist auch Strafverteidiger und Experte im Steuerrecht. Er erwartet, dass Uli Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Archivbild.
Foto: Carsten Rehder, dpa

Uli Hoeneß muss wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Wir sprachen mit dem FDP-Politiker und Steuerrechtsexperten Wolfgang Kubicki. Er rechnet mit einer Verurteilung.

Herr Kubicki, wie bewerten Sie den Prozess gegen Uli Hoeneß?

Kubicki: Das Landgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, mit der Uli Hoeneß eine Steuerhinterziehung in sieben Fällen in einer Gesamthöhe von mehr als drei Millionen Euro vorgeworfen wird. Das heißt, es hat die vorgreifliche Rechtsfrage zu Ungunsten von Uli Hoeneß entschieden, nämlich dass die von ihm in Auftrag gegebene und dem Finanzamt zugeleitete Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt.

Warum hat die Selbstanzeige Hoeneß nicht vor einem Strafverfahren gerettet?

Grund dafür kann sein, dass diese Selbstanzeige entweder nicht rechtzeitig - also vor unmittelbarer Entdeckung - übermittelt wurde oder dass sie nicht vollständig hinsichtlich der nachzuversteuernden Einkünfte war. Oder beides.

Mit welchem Ausgang rechnen Sie?

Kubicki: Es ist mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu rechnen. Angesichts der Größenordnung ist auch eine Haftstrafe unausweichlich. Die spannende Frage wird sein: Kann sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden - das heißt, wird das Urteil zwei Jahre nicht überschreiten?

Wovon hängt es ab, ob Hoeneß noch mit Bewährung davon kommt?

Im Rahmen der Strafzumessung wird das Gericht Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe berücksichtigen, wobei die Gründe, die die strafbefreiende Selbstanzeige unwirksam machen, nicht noch einmal ins Gewicht fallen dürfen. Sicher spielt die Höhe der nicht entrichteten Steuern eine Rolle.

Strafmildernd ist zu werten, dass Uli Hoeneß die Selbstanzeige aus freien Stücken in Auftrag gab und nicht auf einer CD stand. Die möglichen Fehler seiner professionellen Berater haben ihn der Verfolgung preisgegeben, im Rahmen der Strafzumessung ist dies zu seinen Gunsten zu gewichten.

Was spricht noch für Uli Hoeneß?

Kubicki: Uli Hoeneß ist nicht (einschlägig) vorbestraft, er hat die Steuern sofort und in voller Höhe nachgezahlt, also den Schaden wieder gut gemacht, er war durch die Selbstanzeige geständig, er hat in seinem sozialen Umfeld und darüber hinaus viel geleistet und vor allen Dingen durch die mediale Berichterstattung bereits eine erhebliche Persönlichkeitsbeeinträchtigung hinnehmen müssen. Die damit einhergehende Belastung dürfte nach oder neben der Causa Wulff nahezu einmalig sein.

Von Uli Hoeneß sind Straftaten vergleichbarer Art nicht mehr zu erwarten, dass Verfahren dürfte ihm mit Sicherheit zur Warnung gedient haben. Das Urteil muss keine abschreckende Wirkung auf potentielle Steuerhinterzieher mehr entfalten.

Nach alledem spricht deutlich mehr für, als gegen ihn, weshalb ich eine Bewährungsstrafe erwarte. Außerdem dürfte es zusätzlich entweder eine weitere Geldstrafe oder im Rahmen der Bewährung eine Geldauflage in erheblicher Höhe geben.

Wird der Prozess Folgen haben für das Steuerrecht in Deutschland?

Kubicki: Nein. Die Debatte über den Charakter der strafbefreienden Selbstanzeige war und ist auch ohne den Prozess um Uli Hoeneß in vollem Gang, wobei an dem Institut grundsätzlich nicht gerüttelt werden wird. Aller Voraussicht nach wird es bei der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, also ab 50 000 Euro, zu einer Anhebung der zusätzlichen Strafzahlung auf die hinterzogene Summe - von jetzt 5 Prozent auf 10 Prozent - kommen.

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