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Facebook
19.08.2011

Datenschützer: Gefällt-mir-Buttons müssen entfernt werden

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) sorgt für Wirbel: Webseitenbetreiber sollten ihre Verknüpfungen zu Facebook entfernen, sagen sie. Sonst drohten bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Foto: dpa

Norddeutsche Datenschützer sorgen für Wirbel: Sie forderten heute alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Facebook-Seiten und „Gefällt mir“-Buttons zu entfernen.

Es war eine Pressemitteilung, die in Blogs und Foren, aber auch bei vielen Webseitenbetreibern einschlug wie eine Bombe: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook  und Verknüpfungen wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Internetseiten zu löschen.

Man sei zum Schluss gekommen, "dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoßen", so die Datenschützer. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse.

"Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen", so das Landeszentrum weiter. Betroffene Nutzer würden darüber aber nicht ausreichend informiert und könnten sich auch nicht aussuchen, ob ihre Daten gespeichert werden sollen oder nicht. Deshalb seien die Facebook-Dienste in dieser Form in Deutschland illegal.

Man erwarte "von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren", so das Datenschutzzentrum wörtlich. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, werde man "weitergehende Maßnahmen ergreifen". Möglich seien dann auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Große Verunsicherung bei Betreibern von Internetseiten

 

Obwohl sie zunächst einmal nur für Schleswig-Holstein zuständig sind, lösten die Datenschützer mit ihrer Drohung bundesweit Verunsicherung bei Betreibern von Internetseiten aus. Denn Facebook ist längst mit unzähligen Internetangeboten zusammengewachsen.

Zusätzlich Öl ins Feuer goss der der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf", teilte er mit. "Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird." Erst wenn ein Webseitenbesucher ausdrücklich zustimme und darauf klicke, dürfte die Facebook-Funktion dann aktiviert werden.

Facebook erklärte in einer Mitteilung zu den Vorwürfen, dass Facebook bei der Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons zwar technische Daten wie die IP-Adresse sehen könne - unabhängig davon, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt sei oder nicht. Aber "wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen." Dies entspreche den üblichen Branchenstandards.  AZ, dpa

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