Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Streaming-Dienste: Netflix, Sky und Maxdome: Vom Zuschauer zum Programmdirektor

Streaming-Dienste
03.01.2018

Netflix, Sky und Maxdome: Vom Zuschauer zum Programmdirektor

Online-Videodienste wie Netflix bieten TV-Inhalte im Internet an und machen den Sendern Konkurrenz.
Foto: Alexander Heinl, dpa (Symbolbild)

Die Bedeutung von Streaming-Diensten steigt stetig. Mit ihrer Hilfe kann sich jedermann jederzeit seine eigenen Filme und Serien zusammenstellen. Worauf es dabei ankommt.

Sonntagabend um 20.15 Uhr ist „Tatort“-Zeit in Deutschland? Mitnichten. Immer mehr gucken nämlich, wann sie wollen. Festplatten dienen dabei häufig als Zwischenspeicher und ermöglichen einen individuellen Programmablauf. Doch selbst das, was in keinem Programmheft steht, kann auf Wunsch über den heimischen Bildschirm flimmern. Möglich machen das so genannte Streaming-Dienste. Sie stellen Tausende von Serien, Filmen und Dokumentationen zum Abruf bereit. Doch wie funktioniert das?

Je besser die Internetverbindung, desto besser die Streaming-Qualität

Das Wichtigste zuerst: Ohne Internetverbindung kein Streaming. Denn alle Streaming-Dienste basieren darauf, dass sich die Bild-und-Ton-Daten auf Servern des jeweiligen Anbieters befinden. Und diese Daten gelangen nicht wie das Fernsehsignal per Kabel, Satellit oder Antenne auf den heimischen Bildschirm, sondern über das Internet.

Damit das gelingt, ist zunächst einmal eine schnelle Internetverbindung notwendig. Die notwendige Geschwindigkeit hängt davon ab, ob das Internet zeitgleich noch für andere Anwendungen genutzt wird – und davon, ob die Wiedergabe in Standard-Qualität (SD) oder hochauflösend (HD) erfolgen soll. So können theoretisch 6 MBit/s für die Nutzung eines Streaming-Dienstes ausreichend sein. Wirklich empfehlenswert sind Streaming-Dienste aber eigentlich erst, wenn 16 MBit/s oder mehr zur Verfügung stehen. Und wer auf Filme im neuen Ultra-HD-Format (UHD oder 4K) zugreifen will, sollte über eine Internetverbindung mit mindestens 25 MBit/s verfügen.

Ob Fernsehgerät oder Tablet: Streamen lässt sich auf verschiedenen Geräten

Wiedergeben lässt sich das Angebot von Streaming-Diensten auf jedem Bildschirm. Das kann also der heimische PC ebenso sein wie das Tablet oder das Smartphone. Vor allem auf Tablet oder Smartphone kann das durchaus Sinn machen. Denn die Streaming-Anbieter erlauben über ihre App das Abspeichern von Filmen und Serien für einen gewissen Zeitraum. Auch ohne bestehende Internetverbindung ist dann die Wiedergabe möglich. Das kann bei längeren Zugfahrten ebenso sinnvoll sein wie beispielsweise im Campingurlaub.

Vor allem aber ist die Wiedergabe auf dem heimischen Fernsehgerät möglich. Und hier macht sie vor allem richtig Freude, wenn der Bildschirm groß ist und das eigene Zuhause zum Kino mutiert. Damit das gelingt, muss entweder das Fernsehgerät selbst oder ein angeschlossener Receiver oder Computer über einen Internetzugang verfügen. Das ist bei aktuellen Smart-TV-Geräten grundsätzlich der Fall. Aber auch Geräte wie der „Media Receiver“ der Telekom für deren „Entertain“-Angebot sind geeignet. Auch Geräte wie DVD-Player sind immer häufiger mit einem Internetanschluss ausgerüstet und bieten entsprechende Apps an. Und nicht zuletzt gibt es auch kleine Zusatzgeräte in Form eines USB-Sticks, die eine entsprechende Funktion nachrüsten.

Streamen lässt sich über den Laptop, das Smartphone oder auch über den Smart-TV - ein internetfähiges Fernsehgerät
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Inzwischen sind zahlreiche Streaming-Anbieter auf dem Markt. Doch nicht auf jedes Angebot lässt sich mit jedem Gerät zugreifen. So hängt es davon ab, welchen Dienst der jeweilige Hersteller unterstützt. Der Aufruf ist dann entweder über eine App oder über ein Menü möglich.

Der eigentliche Streaming-Dienst bietet die Möglichkeit, Daten zu übertragen und diese sofort zu nutzen. Die Wiedergabe erfolgt also ohne eine Zwischenspeicherung auf einer Festplatte – beziehungsweise fungiert diese nur als Puffer, falls kurzzeitig Probleme bei der Übertragung auftreten. Eine dauerhafte Speicherung und eine mehrfache Wiedergabe ist bei den Streaming-Diensten nicht vorgesehen. Eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten des Streaming-Anbieters setzt eine Anmeldung beim jeweiligen Anbieter voraus. Dabei entstehen unterschiedlich hohe Kosten.

Welcher Streaming-Dienst kostet wie viel?

Anbieter wie „Netflix“ oder „Amazon Prime Video“ bieten bei erstmaliger Anmeldung einen kostenlosen Probemonat an. Während dieser Zeit kostet der Abruf nichts. Allerdings: Wer die Abmeldung vergisst, bezahlt ab dem zweiten Monat zwischen acht und 14 Euro.

Die Preise variieren insbesondere mit Blick auf die Zahl der Nutzer, die gleichzeitig auf das Angebot zugreifen können, und hinsichtlich der Bildqualität. So berechnet Netflix knapp 14 Euro im Monat, wenn der Zugriff auf UHD-Inhalte möglich sein soll. Dann können aber auch vier Personen gleichzeitig Filme und Serien genießen. Das ist in einem Mehrpersonen-Haushalt mit sehr schneller Internetverbindung denkbar.

Netflix ist nahezu weltweit verfügbar und bietet eine Vielzahl von selbst produzierten Serien und Filmen an. Besonders populär sind dabei „House of Cards“, „Orange is the new black“ oder die gerade veröffentlichte Serie „Dark“, mit der Netflix erstmals eine komplett deutsche Produktion im Angebot hat.

Weit verbreitet ist auch „Maxdome“. Dieser Anbieter gehört zur Pro7-Sat.1-Gruppe, hat aber deutlich mehr zu bieten als eine mögliche Wiederholung von Fernsehproduktionen. Rund 70.000 Filme und Serien-Episoden stehen hier zum Abruf bereit. Allerdings sind davon nur rund 50000 im Monats-Abo enthalten, das knapp acht Euro kostet. Die restlichen Filme kosten jeweils einen Einmalbetrag und sind dann für 48 Stunden freigeschaltet. Dabei handelt es sich häufig um Spielfilme, die parallel zum DVD-Verkaufsstart online verfügbar sind.

Mancher Kunde des Versandhändlers Amazon weiß gar nicht, dass er bereits Kunde eines Streaming-Anbieters ist. Denn wer ein „Amazon Prime“-Abo abschließt, bekommt den Streaming-Dienst „Prime Video“ gleich mit im Paket. Das kostet im Monat knapp acht Euro – oder 69 Euro pro Jahr.

Abonnenten von "Amazon Prime" bekommen haben den Streaming-Dienst "Prime-Video" inklusive.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Und schließlich sind auch „Sky“ und „Videoload“ zwei hierzulande gut etablierte Anbieter von Streaming-Angeboten. Bei „Sky“ gibt es dabei neben Serien und Sport auch Spielfilme, die bereits wenige Monate nach der Veröffentlichung im Kino abrufbar sind. „Videoload“ ist insbesondere bei Telekom-Kunden populär, da sich das Angebot dort im Menü befindet.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.