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Augsburg
28.09.2016

Steuern nicht bezahlt: Schicksalsfrage vor Gericht

In Augsburg stand des Chef eines Partyservice vor Gericht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Wer Steuern nicht pünktlich zahlt, bei dem versteht der Staat keinen Spaß. Das spürt der Chef eines Party-Service

Es ist ein Gerichtstermin, der über seine Zukunft entscheidet. Für den Mann mit Hemd und Sakko, der in Saal 2 des Augsburger Verwaltungsgerichts erscheint, geht es um die Frage, ob er in Zukunft noch als Unternehmer tätig sein darf. Er betreibt seit Jahren einen Partyservice im Raum Augsburg. Doch er hat Steuern in fünfstellige Höhe nicht bezahlt. Die Stadt Augsburg hat darauf reagiert – mit einem strikten Kurs. Sie schickte ihm einen Bescheid in Haus, wonach er keinerlei Gewerbe mehr betreiben darf. Was die Stadtverwaltung da getan hat, ist durchaus üblich.

Anwältin: Wäre eine Katastrophe

Wenn sich ein Gewerbetreibender als unzuverlässig erweist, dann kann ihm diese Tätigkeit vom Amt verboten werden. Genau das sollte bei dem Chef des Party-Service geschehen. Vor Gericht sagt seine Anwältin Irene Buckmüller: „Das wäre eine Katastrophe.“ Es gehe auch um das Schicksal von fünf Mitarbeitern, die bei dem Party-Service beschäftigt seien. Deshalb wehrte sich der Unternehmer jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen das von der Stadt ausgesprochene Verbot. Es waren offensichtlich turbulente Zeiten, die der Chef des Partyservice zuletzt erlebt hat. Ein Restaurant-Projekt machte Verluste. Offenbar konnte er auch deshalb die Steuern nicht bezahlen. Als die Stadt in diesem Sommer das Verbot verhängte, hatten sich bei mehreren Behörden insgesamt gut 50000 Euro Steuerschulden angesammelt – vor allem Gewerbe- und Einkommenssteuer. Getilgt worden seien Schulden nur teilweise durch Pfändung. Es sei auch nicht gelungen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, so die Stadt in ihrer Darstellung. „In der Vergangenheit wurden Vereinbarungen nicht eingehalten“, sagte Gabriele Balducci, Juristin im Ordnungsreferat der Stadt.

Ein letzte Chance

Nun gibt die Stadt dem Unternehmer aber doch noch eine Chance – eine letzte. Richterin Ingrid Linder vermittelte einen Vergleich. Der Party-Service-Betreiber versicherte mehrfach, dass das Geschäft derzeit gut laufe und er schon bald in der Lage sei, die vorhandenen Steuerschulden zurückzuzahlen. Die Stadt gewährt ihm nun noch eine Frist von einem Jahr. In dieser Zeit muss er die Schulden begleichen oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren und zuverlässig zahlen. Dann wird der Vollzug des Verbots ausgesetzt. Passt alles, kann er nach einem Jahr beantragen, dass es ihm grundsätzlich wieder erlaubt wird, ein Gewerbe auszuüben.

Partystimmung löste der Vergleich bei dem Mann nicht aus. Das war ihm anzusehen. Er weiß, dass er sich jetzt keine Fehler mehr im Umgang mit dem Finanzamt erlauben darf. Doch er darf erst einmal weiterarbeiten und steht nicht vor den Trümmern seiner Existenz.

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