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Datenschutz
23.04.2014

Vorratsdatenspeicherung: Gibt es einen deutschen Alleingang?

Stecker eines Ethernet-Kabels: Zur schnellen Einführung einer Vorratsdatenspeicherung erwägt die Union einen deutschen Alleingang. Scharfe Kritik kommt dabei von Linken und Grünen.
Foto: David Ebener/Symbolbild (dpa)

Zur schnellen Einführung einer Vorratsdatenspeicherung erwägt die Union einen deutschen Alleingang. Scharfe Kritik kommt dabei von Linken und Grünen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Vorratsdatenspeicherung "verdammt uns keineswegs zur  Untätigkeit", sagte CDU-Vize Thomas Strobl der "Stuttgarter  Zeitung" vom Mittwoch. Die SPD zeigte sich uneins über die mögliche  Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Linke und Grüne  kritisierten die Überlegungen der großen Koalition.

Auch bei näherer Betrachtung des Urteils des Europäischen  Gerichtshofs (EuGH) bestehe Spielraum für den nationalen  Gesetzgeber, sagte Strobl. Die Bekämpfung der Kinderpornografie  etwa könne nur dann erfolgreich sein, wenn das Sexualstrafrecht wie  geplant verschärft und zugleich die Polizei mit den geeigneten  Ermittlungsinstrumenten ausgestattet werde.

Wenn nach dem EuGH-Urteil keine neue EU-Richtlinie zustande komme,  "müssen wir eben doch auf nationaler Ebene eine Lösung suchen",  sagte auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan  Mayer (CSU), dem Berliner "Tagesspiegel" vom Mittwoch. "Eine  fehlende EU-Richtlinie allein ist kein Grund, ganz auf das wichtige  Instrument der Vorratsdatenspeicherung zu verzichten."

Es gebe Fälle besonders schwerer Kriminalität, in denen die  Metadaten zur Aufklärung unverzichtbar seien, sagte Mayer. Dazu  zählten Mord und Terrorismus. Mayer äußerte sich aber grundsätzlich  optimistisch, dass nach dem EuGH-Urteil innerhalb von zwei Jahren  eine neue EU-Richtlinie zustande kommen werde.

Gerichtshof hatte Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt

Der EuGH hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am 8.  April für unverhältnismäßig erklärt und eine weitreichende Reform  zum Schutz der Privatsphäre der Bürger gefordert. Die verdachtlose  Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mail  müsse "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden, urteilten die  Luxemburger Richter.

Seither streitet die große Koalition über die Zukunft der  Vorratsdatenspeicherung. Während die Union auf eine baldige  Neuregelung drängt, tritt die SPD auf die Bremse. SPD-Vize Ralf  Stegner sagte kürzlich, das Instrument der anlasslosen und  flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung sei mit dem Urteil "tot".

Allerdings gibt es auch in der SPD Befürworter der  Vorratsdatenspeicherung. Der baden-württembergische Innenminister  Reinhold Gall sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, der Staat könne  auf die Vorratsdatenspeicherung nicht gänzlich verzichten. "Wir  haben gegenwärtig eine offene Flanke in der Verbrechensbekämpfung  und der Verbrechensabwehr", sagte der SPD-Politiker. "Wir sollten  in der Lage sein, mit kriminellen Netzwerken auch Schritt zu  halten, die via Internet, die via Handy, die via Telefon ihre  Verbrechen vorbereiten."

Die Linken kritisierten die Überlegungen der Union zu einem  nationalen Alleingang. Das Urteil sage eindeutig, dass die  Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren  sei. "Da kann auch Herr Strobl keine Spielräume für nationale  Alleingänge sehen", erklärte der Bundesgeschäftsführer der Linken,  Matthias Höhn.

"Die anlasslose Speicherung von  Telekommunikationsdaten auf Vorrat ist mit dem Urteil des  Europäischen Gerichtshofs generell unvereinbar", erklärte der  innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen  Parlament, Jan Philipp Albrecht. "Diese Tatsache haben führende  Politiker aus Union und SPD offenbar immer noch nicht verstanden." afp

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