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  3. Dillingen: Rentner schlägt Mann Bierglas ins Gesicht

Dillingen
12.11.2015

Rentner schlägt Mann Bierglas ins Gesicht

Streit im Wirtshaus: Eine Richterin verurteilte einen 65-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Foto: Symbolbild: Alexander Kaya

Gerüchte um eine Affäre haben in einer Wirtschaft in Dillingen zu einem blutigen Streit geführt. Nun ist ein 65-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Hartnäckig hielt sich das Gerücht im Ort. In der Dorfwirtschaft im Kreis Dillingen erzählte man sich, dass ein 53-Jähriger ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau aus dem Nachbarort haben soll. So auch am 14. Januar dieses Jahres. Als da die Sprache in der Wirtschaft wieder auf die Gerüchte kam, wurde es dem Betroffenen zu bunt. Und so drohte er demjenigen, der das Thema als Nächstes anschneiden würde, in die „Gosch“ zu hauen.

Kurze Zeit später war es dann schon so weit. Als einer der Besucher ankündigte, dass er nun bald zur Feuerwehrübung in den Nachbarort aufbrechen werde, bemerkte ein 65-jähriger Rentner, dass er den vermeintlichen Liebhaber ja dann gleich dorthin mitnehmen könnte. Es entwickelte sich ein Streit, an dessen Ende auf dem Boden der Gastwirtschaft das Blut stand. „Da hat man gedacht, im Saal ist gemetzgert worden“, beschrieb ein Zeuge, der bei der Auseinandersetzung dabei war, gestern vor dem Amtsgericht in Dillingen die Szenerie.

65-Jähriger wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Der Rentner musste sich dort wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, dass er dem 53-Jährigen bei dem Streit ein Bierglas ins Gesicht geschlagen hatte, das zerbrach und eine acht Zentimeter lange Platzwunde verursachte. Acht Wochen lang, so das Opfer, sei er danach nicht in der Lage gewesen, zu arbeiten. Noch heute habe er ein Taubheitsgefühl im Augenlid. Den Schlag mit dem Glas gab der Angeklagte gegenüber Richterin Ursula Janosi zu. Allerdings gab er an, dass der 53-Jährige in dem zunächst verbalen Streit seine Familie beleidigt und seinen Sohn einen „nixigen Hund“ genannt habe. Nur drei Wochen nach dem plötzlichen Tod seiner Ehefrau sei das für ihn unerträglich gewesen, so sein Anwalt. Als er dann von dem 53-Jährigen noch einen Schlag ins Gesicht bekommen habe, hätte er schließlich im Affekt mit dem Glas geschlagen. „Zum Denken bin ich gar nicht gekommen.“

Sein Kontrahent schilderte die Sache vor Gericht anders. Er habe nicht die Familie des Mannes beleidigt, sondern allgemein gesagt, ob in den umliegenden Gemeinden nur Arschlöcher und Deppen wohnen. Auch einen ersten Schlag von ihm habe es nicht gegeben. Daran, dass er den 65-Jährigen nach dessen Bierglas-Angriff ebenfalls attackiert hatte, sodass er mit dem Kopf gegen die Eckbank fiel, und ihn danach noch mit Füßen trat, konnte er sich nicht mehr erinnern. Wohl aber die Wirtin und der andere Besucher. „I hab denkt, der isch hi“, berichtete er im Gericht über den Zustand des 65-jährigen Rentners, der dann ebenfalls stark geblutet habe.

Richterin Ursula Janosi verurteilte den 65-Jährigen schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und zu 1200 Euro Geldbuße. Sie ging davon aus, dass es die Beleidigungen gegen die Familie gegeben hatte. „Sonst hätte er nicht so überreagiert.“ An einen ersten Schlag des späteren Opfers glaubte sie allerdings nicht. Das Strafverfahren wird vermutlich nicht das letzte Aufeinandertreffen der beiden Männer vor Gericht gewesen sein. Der Anwalt des Opfers kündigte gestern an, dass man in einem Zivilprozess 10000 Euro Schmerzensgeld erstreiten wolle.

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