Streit um Parkplatz eskalierte
Weil ein 70-Jähriger einen Polizisten ohrfeigte, muss er jetzt viel Geld zahlen
Der Grund für den Streit war eigentlich ganz banal. Immer wieder hatte ein Polizeibeamter sein Auto im Jahr 2012 in der Nähe der Einfahrt zum Grundstück von Rudolf K. geparkt, um von dort aus bei schönem Wetter mit dem Fahrrad zum Dienst nach Dillingen zu fahren. Ein Halteverbot gab es dort nicht, auch zum Tor konnte man noch hineinfahren. Aber eine Behinderung, so befand der 70-Jährige Grundstückseigentümer, war es trotzdem.
Und so hätten es auch einige seiner Nachbarn gesehen. Deshalb habe er schließlich versucht, mit dem Mann zu reden. Einen anderen Parkplatz habe man ihm angeboten, ihn darauf hingewiesen, dass bei dieser Parkerei das Auto leicht beschädigt werden könnte. Ein Hinweis, den der Polizist eher als Drohung verstand. Als er eines Abends bei der Rückkehr seinen zuvor eingeklappten Spiegel ausgeklappt vorfand, hatte er sofort Rudolf K. im Verdacht, fürchtete eine Wiederholung, weitere Sachbeschädigungen. Und so legte er sich am folgenden Morgen auf der Rückbank seines Autos auf die Lauer, um ihn in flagranti zu erwischen. Tatsächlich kam der 70-Jährige wenig später mit seinem Auto angefahren, entstieg diesem barfuß und in Unterwäsche und beugte sich zum Reifen hinunter. Um zu testen, ob der Reifen noch warm war, sagt Rudolf K. Der Polizist aber vermutete vielmehr, dass dieser ihm die Luft herauslassen wollte. So sprang er schließlich unvermittelt aus dem Auto und outete sich als Polizist. Was dann geschah, da gingen die Aussagen vor dem Amtsgericht am ersten Verhandlungstag im März auseinander. Der Polizist hatte erklärt, Rudolf K. habe ihm eine Ohrfeige verpasst, durch die, wie durch ein ärztliches Attest festgestellt, sein Trommelfell eingerissen war. Bis heute hört er auf dem Ohr schlechter. Rudolf K. dagegen erklärte, der Polizist habe zuerst zugeschlagen. Daraufhin habe er zurückgeschlagen, ihn dabei aber gar nicht richtig erwischt. Wie es tatsächlich war, konnte gestern auch anhand der Aufzeichnungen der Überwachungskamera nicht festgestellt werden. Denn die hatte nur die Beinarbeit der Kontrahenten aufgenommen.
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