Gefälschte Fahrtenschreiber: Geldstrafen für Chef und Mitarbeiter
Weil sie die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern umgehen wollten, standen vier Arbeiter eines Fuhrunternehmens aus dem südlichen Landkreis vor Gericht.
Dass in Fuhrunternehmen oft großer Zeitdruck herrscht, ist gemeinhin bekannt. Dass deswegen absichtlich die Fahrerkarten von Mitarbeitern getauscht werden und somit die Aufzeichnungen des digitalen Kontrollgeräts in Lastwagen gefälscht werden, um die gesetzlichen Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten zu umgehen, ist allerdings rechtswidrig.
Zu Geldstrafen verurteilt
Das hat Richterin Sandra Fischer vor dem Amtsgericht Nördlingen klargestellt. Dort mussten sich der Chef einer Firma aus dem südlichen Landkreis und drei seiner Mitarbeiter verantworten. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Geschäftsführer vor, 38-mal seine Fahrerkarte an Mitarbeiter weitergegeben zu haben und einmal selbst mit einer anderen Karte gefahren zu sein.
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