Gertrud Schmid akzeptiert Strafbefehl
Politiker-Gattin ist rechtskräftig verurteilt. Montag beginnt der Prozess gegen ihren Mann
Eine überraschende Nachricht hat es wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen Spitzenpolitiker Georg Schmid gegeben: Gestern teilte das Amtsgericht Augsburg mit, dass Schmids Ehefrau Gertrud nun doch nicht mit auf der Anklagebank in Augsburg sitzen wird. Grund: Gegen die 60-Jährige wurde ein Strafbefehl wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen erlassen. Den Strafbefehl hat Gertrud Schmid akzeptiert.
Somit ist sie rechtskräftig verurteilt und vorbestraft. Der Strafbefehl enthält eine Geldstrafe in Höhe von 13200 Euro. Es handelt sich um 240 Tagessätze zu je 55 Euro. Demnach geht die Staatsanwaltschaft in einer groben Schätzung davon aus, dass die Frau, die über viele Jahre ein Schreibbüro betrieb und für ihren Mann tätig war (was mit bis zu 5500 Euro monatlich entlohnt wurde), derzeit ein monatliches Einkommen beziehungsweise einen Unterhaltsanspruch von 1650 Euro hat (55 Euro mal 30 Tage).
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