Eine längst in Vergessenheit geratene Schreckschusspistole und ein Holster mit Munition kommen einem 35-Jährigen im Kreis Aichach teuer zu Stehen.

Aichach. Eigentlich war die Schreckschusspistole, die ein 35-Jähriger im westlichen Landkreis vor rund 15 Jahren erworben hatte, nur als Accessoire für Cowboybälle gedacht. Jetzt wurden ihm die längst in Vergessenheit geratene Pistole und ein Holster mit Munition zum Verhängnis. Richterin Nadine Grimm sprach am Amtsgericht Aichach eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Euro, 1200 Euro, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aus.
Bereits drei Hausdurchsuchungen musste der Mann über sich ergehen lassen, jedes Mal suchte die Polizei nach Drogen, da er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war. Bei der letzten Durchsuchung machten die Polizisten allerdings eine andere Entdeckung: eine Schreckschusspistole ohne sogenanntes PTP-Zeichen und ein Holster mit sechs Patronen Munition. Der Angeklagte war sich vor Gericht jedoch keiner Schuld bewusst. Das Holster hatte er von seinem damaligen Schwiegervater bekommen, die Patronen hatte er nicht zur Kenntnis genommen. Richterin Grimm verwies mehrmals auf die bürgerliche Pflicht, sich über die geltende Rechtslage zu informieren. Auch den Einwurf des Verteidigers David Braithwaite, dass die Polizei die Waffe bereits bei den früheren Durchsuchungen beschlagnahmen hätte müssen, ließ sie nicht gelten.
Für den "Hobby-Cowboy", der aufgrund der Drogendelikte im Moment eine zweijährige Bewährungsstrafe verbüßt, hätte die Angelegenheit ein böses Ende nehmen können. Eine weitere Straftat wäre als Verstoß gegen die Bewährungsauflagen gewertet worden. Dies war für Grimm nicht verhältnismäßig, sie schloss sich der Forderung von Staatsanwalt Christian Hanft an und verurteilte den 35-Jährigen nur zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Somit bleibt seine Bewährung unangetastet und er auf freiem Fuß. (nbr)
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