Mering will im Schnellgang zu neuen Baugebieten
Eine Gesetzesnovelle ermöglicht auf relativ unkomplizierte Weise neues Wohnen am Ortsrand. In Mering wären solche Baugebiete in vier Bereichen denkbar.
Relativ unkompliziert könnten am Meringer Ortsrand einige kleinere Wohnbaugebiete entstehen. Das macht eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung möglich. Bürgermeister Hans-Dieter Kandler stellte in der jüngsten Gemeinderatssitzung vier Baugebiete vor, die auf diesem Wege denkbar wären. Teilweise hatten hier auch schon die Eigentümer Interesse signalisiert.
Grundlage dafür ist der neue Paragraph 13b des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass Kommunen im vereinfachten Verfahren Wohnbebauung ausweisen dürfen. Für diese ist keine Änderung des Flächennutzungsplans nötig, und es müssen anders als sonst auch keine Ausgleichsflächen geschaffen werden. Möglich ist dies für Areale in direktem Anschluss an bereits vorhandene Bebauung, die auch nicht größer als 10000 Quadratmeter sein dürfen. Die neue Regelung ist im Mai dieses Jahres in Kraft getreten und gilt befristet nur bis 31. Dezember 2019.
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