Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Autos: Ab September 2018 ist eine höhere Kfz-Steuer möglich

Autos
26.04.2017

Ab September 2018 ist eine höhere Kfz-Steuer möglich

Ab 2018 könnte sich die Kfz-Steuer beim Kauf eines Neuwagens erhöhen.
Foto: Jim West, dpa

Grund für die mögliche Erhöhung sind Abgastests, die in die Berechnung der Steuer einfließen könnten. Davon betroffen wären nur Neuwagen.

Käufer von Neuwagen müssen sich von September 2018 an auf höhere Kfz-Steuern einstellen. Dann sollen EU-Vorgaben für realistischere Abgastests greifen und die dann ermittelten Kohlendioxid-Emissionen bei der Berechnung der Kfz-Steuer einfließen. Nach einem Beschluss des Bundestags-Finanzausschusses vom Mittwoch wird das Verfahren zur Messung des Schadstoffausstoßes  zum 1. September 2018 verbindlich. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Dobrindt hatte vor einer Steuererhöhung gewarnt

Nach früheren Angaben des Finanzministeriums kann das neue Verfahren für einige ab September 2018 neu zugelassene Pkw zu Mehrbelastungen führen, möglicherweise auch zu geringeren Abgaben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in der Vergangenheit bestätigt, dass in den nächsten Jahren mit höheren Einnahmen aus der Kfz-Steuer gerechnet werde in Folge der neuen Berechnung. Da die Kfz-Steuer auf dem Schadstoffausstoß basiere, werde dies zu Zusatzeinnahmen führen. 

Die Unions-Politiker Antje Tillmann und Philipp Murmann erklärten, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer würden zwölf Monate nach Anwendung der neuen Regelungen bewertet: "Derzeit sind keine belastbaren Aussagen zu möglichen Auswirkungen des neuen Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich."

Ziel ist, realitätsnähere CO2-Emissionswerte zu erhalten

Nach den Abgasskandalen wurde ein weltweit harmonisierter Test zur Ermittlung der Emissionen leichter Kraftfahrzeuge entwickelt. Ziel ist, realitätsnähere CO2-Emissionswerte für die Typgenehmigung zu erhalten. Für seit 1. Juli 2009 erstmalig zugelassenen Pkw wird die Kraftfahrzeugsteuer nach dem CO2-Wert sowie dem Hubraum bemessen. Für ab dem 1. September 2018 erstmals zum Verkehr zugelassene Pkw soll der CO2-Wert zwingend nach der neuen Testmethode erfolgen.  dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.