Amokdrohung oder Missverständnis?
Ein Mitarbeiter des Landratsamtes fühlte sich von einem Mann bedroht. Doch der Angeklagte will nichts Verwerfliches gesagt haben.
„Da hatte jemand sein Knie auf meinem Kopf“, berichtete der Angeklagte. Aber wer das war, weiß er nicht. Jemand habe ihm etwas zugerufen – aber wer? Sicher ist: Jetzt stand ein 46-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vor dem Günzburger Amtsgericht. Er hatte Dinge zum Leiter der Beratungsstelle für Sozialleistungen im Landratsamt gesagt, die der als Androhung eines Amoklaufs aufgefasst und die Polizei alarmiert hatte. Ob es sich tatsächlich um Drohungen gehandelt hatte oder ob die ganze Sache ein Missverständnis war, versuchte Richter Peter Seitzer gar nicht herauszufinden. Zuerst soll ein Gutachten klären, ob der Mann vielleicht gar nicht schuldfähig war.
Das Stichwort „Österreich“, das am 19. September 2013 im Landratsamt fiel, ließ beim Beratungsstellenleiter die Alarmglocken klingen. In dem Nachbarland hatte wenige Tage zuvor ein Mann drei Polizisten und einen Sanitäter erschossen. Vor dem Günzburger Strafrichter versicherte der Angeklagte aber, dass er „in keinster Art und Weise“ von Erschießungen geredet habe. Er habe lediglich nach seinem Antrag gefragt und die Auskunft bekommen, dass E-Mails nicht angekommen seien und das Amt keine Unterlagen habe. Er habe sich deshalb einen neuen Antrag geben lassen, sei zur Tür gegangen „und ich hab zu mir selber gesagt, dass das in Österreich anders geregelt wird“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.