Aus Neugier eine Pistole gekauft
Ein Trio muss sich deshalb vor Gericht verantworten – und auch, weil Schüsse gefallen waren. Doch nur zwei der drei Angeklagten bekommen ihre Strafe sofort.
Eine Luftdruckwaffe hat drei jungen Männern einen Prozess am Günzburger Amtsgericht eingebrockt. Ein 18-Jähriger hatte die Pistole gekauft und an einen heute 20 Jahre alten Kumpel weitergegeben, der sie wiederum zur Verwahrung einem 17-Jährigen überantwortete. Bei ihm wurde die Waffe gefunden.
Für den 18 Jahre alten Käufer war es nicht der erste Termin vor Gericht. Bislang hatte er vor allem mit Diebstählen negativ auf sich aufmerksam gemacht. Für seine letzte Tat hatte er ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung erhalten – allerdings läuft hier noch ein Berufungsverfahren. Im vorliegenden Fall hatte er in einem Waffengeschäft im Landkreis nach Luftdruckwaffen gefragt, seinen Ausweis vorgelegt und eine Pistole Marke Beretta gekauft. Einen Grund für die Investition – etwa 100 Euro – hatte er nicht: „Ich war einfach neugierig“, sagte der Angeklagte.
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