Der Hans mit dem Marihuana-Trolli
64-jähriger Niedersachse gestern wegen Drogenhandels im nördlichen Landkreis zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt
Memmingen Seine Kunden nannten ihn am Telefon konspirativ nur harmlos den „Hans mit dem Trolli“. Und auch Richterin Brigitte Grenzstein stellte bei der Urteilsverkündung am Landgericht Memmingen fest, dass dieser Hans F., ein 64-jähriger Niedersachse aus dem Raum Oldenburg, eigentlich „kein klassischer Drogendealer“ sei. Denn dazu passte weder seine Berufsbiografie noch die geradezu kindlich-naive Einstellung zu Drogen, die der geständige F. in seinen letzten Worten offenbart hatte.
„Du kannst doch noch nicht mal eine Rosenkohlblüte von Marihuana unterscheiden“, soll der 38-jährige Käufer aus dem nördlichen Landkreis Günzburg bei einem Deal zu Hans F. gesagt haben, rekapitulierte sein Anwalt vor Gericht. Dennoch waren Umfang und Professionalität, mit der Hans F. den Drogenhandel nach Mittelschwaben organisiert hatte, mehr als beachtlich.
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