Ein Urlaub ohne den Chef
Das Anti-Stress-Gesetz soll den Kontakt zu den Angestellten nach Feierabend gesetzlich regeln. Gewerkschafter und Geschäftsführer aus dem Kreis haben dazu unterschiedliche Meinungen.
Nach Feierabend oder im Urlaub nicht mehr vom Chef gestört werden. Das ist der Wunsch vieler Angestellter. Nun soll ein Gesetz entstehen, das festlegt, wann die Mitarbeiter erreichbar sein dürfen. Doch brauchen die Unternehmen in der Region diese Regelung überhaupt?
DGB-Kreisvorsitzender Werner Gloning ist sich sicher: „So ein Gesetz ist dringend notwendig.“ Durch die veränderte Arbeitswelt und eine Verfügbarkeit rund um die Uhr durch Smartphones und Laptops müsse genau geregelt werden, wann die Mitarbeiter erreichbar sein sollen. Das Problem mit den neuen Techniken, das erst in den vergangenen Jahren aufgekommen sei, solle nun durch diese Verordnung gelöst werden. Gloning fügt hinzu: „Es ist wichtig, dass gesetzlich geregelt wird, zu welchen Zeiten der Angestellte verfügbar sein soll. Die entsprechende Entlohnung muss jedoch von jedem Betrieb einzeln geregelt werden.“ Der Gewerkschafter hofft darauf, dass sich der Bund für diese Gesetzgebung entscheidet. „Der Mensch muss über seine Zeit selbst verfügen, das macht ihn sonst kaputt.“
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