„Es blieben letzte Zweifel“
Dem Meister einer Behindertenwerkstatt wurde vorgeworfen, eine behinderte Frau mehrmals missbraucht zu haben. Es stand Aussage gegen Aussage.
Das Landgericht Memmingen hat einen Meister einer Behindertenwerkstatt im Landkreis Günzburg freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, eine behinderte Frau mehrmals missbraucht zu haben. „Es stand Aussage gegen Aussage“, erklärte der Sprecher des Landgerichts, Nicolai Braun. Und dann gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Im Dezember war der Mann vom Amtsgericht Günzburg zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen verurteilt worden. Dagegen war er in Berufung gegangen. Er war angeklagt, eine behinderte Frau in seinem Büro mehrfach unsittlich berührt zu haben, außerdem sollte es bei einem Fest in der Einrichtung zu zwei sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Mann hatte die Vorwürfe bestritten und vermutete einen Racheakt von der Familie der Frau.
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