Familienvater wollte schnell an Geld kommen
40-Jähriger brach in ein Wohnhaus und zehn Tage später in eine Metzgerei ein. Jetzt stand er vor Gericht.
Noch einmal blickt er zu seiner Frau, die im Zuhörerbereich Platz genommen hat. Sie nickt ihm aufmunternd zu. Gleich beginnt die Hauptverhandlung gegen den 40-Jährigen, der sich am Donnerstag vor dem Günzburger Amtsgericht wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls und versuchten Diebstahls verantworten muss.
Es ist der 19. April 2016, als er das gekippte Fenster eines Wohnhauses in Thannhausen sieht. Er nimmt einen Balken und lehnt ihn als Einstiegshilfe unterhalb des Fensters an. Mit einer Fahrradlampe leuchtet er in das Wohnzimmer. Versehentlich lässt er die Lampe in den Raum fallen. Durch den Lärm aufgewacht, kommt der Hausbesitzer ins Zimmer. Und sieht den Angeklagten davon laufen. Etwa zehn Tage später schlägt der 40-Jährige erneut in Thannhausen zu. Diesmal mit einem Pflasterstein. Er trifft die Scheibe einer Metzgerei, in der Hoffnung, Bargeld zu finden. Doch beim Einbruch zeigt sich: die Kasse ist leer. Was bleibt, ist ein Sachschaden von 1000 Euro. Vor Gericht räumt der Mann alles ein und lässt seinen Anwalt vortragen, er sei erheblich alkoholisiert gewesen. Zu den Taten habe er sich spontan entschieden und bereue sie zutiefst.
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