Großvater vergeht sich an seiner Enkelin
Der Mann gab dem Mädchen einen Zungenkuss und griff in ihre Hose. Außerdem soll er ihr ein unsittliches Angebot gemacht haben. Vor Gericht gibt es einen Disput.
Eines ist für Richterin Franziska Braun von Anfang an klar gewesen: „Das wird eine schwere Verhandlung.“ Sie führte am Amtsgericht Günzburg ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen eines schweren Sexualdelikts: Der Großvater hatte sich mehrfach an seiner Enkelin vergangen, die zur Tatzeit zwischen zehn und zwölf Jahre alt war. Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Christoph Ebert war es in den Jahren 2008 bis 2010 zu den Übergriffen in einem Dorf im südlichen Landkreis gekommen.
Beim ersten Mal waren Großvater und Enkelin auf einem Traktor unterwegs. Der Opa ließ die damals knapp Zehnjährige selbst lenken. Dann nutzte er die Gelegenheit und griff dem Mädchen in die Hose. Er streichelte sie im Schambereich. Beim nächsten Mal wurde es noch heftiger: Im Haus des Angeklagten habe er der inzwischen Zwölfjährigen gegen ihren Willen einen Zungenkuss gegeben und ihre Brüste massiert. Ein weiterer Übergriff passierte laut Staatsanwaltschaft, als der Opa die Enkelin im Auto zur Reitstunde brachte und ihr den Oberschenkel bis zum Intimbereich streichelte. Und im letzten angeklagten Fall soll der heute 66-Jährige dem Mädchen höchst unsittliche Angebote für eine Zeltübernachtung gemacht haben.
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