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  3. Gesetzeszwang: Landensberg muss die Wassergebühren verdoppeln

Gesetzeszwang
23.01.2015

Landensberg muss die Wassergebühren verdoppeln

Nach vier Jahren wurden realistische Preise errechnet. Warum das immer noch ein Schnäppchen ist

Obwohl die Gemeinde Landensberg keine Schulden hat und auf hohe Rücklagen zurückgreifen könnte, wird sie vom Kommunalabgabegesetz gezwungen, die Verbrauchsgebühren für Abwasser und Wasser drastisch zu erhöhen.

Die letzte Gebührenfestsetzung fand 2011 nach einer verwaltungsinternen Kalkulation statt, erinnerte Bürgermeister Sven Tull. Nach vier Jahren verlangt das Gesetz, dass die Gebühren neu geprüft werden. Bereits im Dezember 2013 war das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski aus Ingolstadt mit der Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren beauftragt worden. Dagmar Suchowski stellte klar, dass öffentliche Einrichtungen wie die Wasser- und Abwasserversorgung kostendeckend arbeiten und die Ausgaben im Regelfall vollständig auf die Verbraucher umgelegt werden müssen. Kostenüberdeckung, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergibt, ist innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen. Auch Tull vertrat die Meinung, dass die Zeiten, in denen eine Kommune, um ihre Bürger zu schonen, zu niedrige Gebühren ansetzte, vorbei sind. In einer Nachbarkommune, wo dies offenbar so gehandhabt wurde, ermittle die Staatsanwaltschaft auf Anzeige eines Bürgers hin. Und so segnete das Gremium die errechneten Mindestgebühren ab – wenn auch widerwillig und mit einzelnen Gegenstimmen bei den Detailbeschlüssen.

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