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  3. Gemeinderat I: Planung für das Gaskraftwerk geht weiter

Gemeinderat I
29.04.2016

Planung für das Gaskraftwerk geht weiter

Noch steht das Atomkraftwerk in Gundremmingen. Wird es stattdessen irgendwann ein Gaskraftwerk bei Gundremmingen geben? Die Planungen laufen zumindest.
Foto: Peter Wieser

Vor allem aus Aislingen kommen Bedenken zu dem Projekt bei Gundremmingen

„Ein strammes Programm“ nannte es Susanne Wolf vom Ingenieurbüro Kling Consult – auch wenn in der Sitzung des Gemeinderates von Gundremmingen nur ein Tagesordnungspunkt behandelt wurde. Es ging um die Bauleitplanung für das geplante Gasturbinenkraftwerk mit der Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Dem beabsichtigten Bau nahe dem bisherigen Kernkraftwerksstandort liegt ein Musterkraftwerk mit zwei Gasturbinen sowie drei Gas- und Dampfturbinenanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von circa 1800 Megawatt zugrunde. Motorenanlagen wurden gestrichen. Eine Regelung zur Sicherstellung des Ausgleichsbedarfs enthält der Entwurf noch nicht, dies soll zu einem späteren Zeitpunkt mit der Festlegung externer Ausgleichsflächen erfolgen. Die Rede ist von einer Größe von rund 15 Hektar, Lage und Maßnahmen seien noch nicht bekannt und würden nach Ausarbeitung in das Verfahren eingearbeitet.

Insgesamt wurden 56 Träger öffentlicher Belange, darunter auch Fachstellen im Landkreis Dillingen, am Verfahren beteiligt – mehr als zwingend notwendig gewesen wären, wie Wolf bemerkte, was bei dieser Größenordnung nicht von Nachteil sei. Bedenken kamen unter anderem zur Beeinträchtigung angrenzender landwirtschaftlich genutzter Flächen wegen eines Schattenwurfs. Eines der zahlreichen Gutachten habe jedoch gezeigt, dass das Gasturbinenkraftwerk einen deutlich geringeren lokalklimatischen Einfluss als das bestehende Kernkraftwerk habe. Wegen der beschlossenen Stilllegung und dem Rückbau werde sich die Situation sogar verbessern. Ein kritischer Punkt ist noch der Lärmschutz: Wichtig dabei sei, die Vorbelastungen bereits im Vorfeld aufzugreifen und man gehe vom schlimmsten Fall aus, wie Wolf betonte. Durch die Bauleitplanung verändere sich die Gesamtlärmbetrachtung so geringfügig, dass bei dieser Situation auch zukünftig gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt blieben.

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