Betrunkener Radfahrer muss mit einem Nachspiel rechnen
Ein Radfahrer war in der Nacht zum Freitag in Illertissen betrunken und ohne Licht unterwegs. Das hat Folgen für den Mann.
Einen betrunkenen Radfahrer hat die Polizei in der Nacht zum Freitag gegen 0.45 Uhr in der Werkstraße in Illertissen aus dem Verkehr gezogen. Der 29-Jährige wurde kontrolliert, weil er ohne Licht unterwegs war. Ein Alkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Straftat - der Mann musste eine Blutprobe abgeben und wird sich nun wohl auf unangenehme Folgen einstellen müssen.
Radfahrer: Ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig
Zur Info: Ein Radfahrer gilt laut Polizei als absolut fahruntüchtig, wenn er 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat. Wer mit einer solchen Blutalkoholkonzentration Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Angeklagt wird der Fahrer dann wegen Trunkenheit im Verkehr, meistens ist eine Geldstrafe die Folge. Laut Paragraf 316 Strafgesetz ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. (az)
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