In den Straßen Betlinshausens
Prozess um Beleidigung einer Autofahrerin führt zu einem „Freispruch zweiter Güte“
In den Straßen von Betlinshausen geht es eng zu. Das ist die eine Erkenntnis, die gestern in einem Prozess vor dem Amtsgericht Neu-Ulm gewonnen wurde. Manchem Autofahrern – zumal solchen, die es eilig haben – ist offenbar zudem ein Dorn im Auge, dass in dem Illertisser Ortsteil maximal 30 Stundenkilometer schnell gefahren werden darf.
Die Verkehrssituation und möglicherweise das eher cholerische Temperament eines Mannes dürften der Grund dafür gewesen sein, dass es Mitte Juli zwischen einem Autofahrer und einer Autofahrerin zu einer Begegnung der unfeinen Art gekommen ist. Passiert ist das Ganze kurz nach halb acht am Morgen auf der St.-Johannes-Straße, als der Frau ein auffällig lackiertes Auto „extrem schnell“ entgegenkam. Allerdings musste der Schnellfahrer heftig in die Eisen steigen, da ihm ein am Straßenrand parkendes Auto die freie Durchfahrt versperrte. Wild gestikulierend, hupend und den „Effenberg“-Finger zeigend deutete der Mann unmissverständlich an, dass sich die entgegenkommende Frau sputen solle. Die 40-Jährige ließ sich dadurch nicht zu einer Ordnungswidrigkeit in Form einer Tempoüberschreitung provozieren, sondern rollte mit vorgeschriebener Geschwindigkeit weiter, um neben dem Huper zu halten und sich zu erkundigen, ob es ihm gut gehe.
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