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  3. Senioren-GmbH: Marktrat empört über Diktat der Caritas

Senioren-GmbH
25.09.2013

Marktrat empört über Diktat der Caritas

Die kirchliche Grundordnung, die in die Satzung der Senioren-GmbH zwingend aufgenommen werden soll, sorgte für einigen Diskussionsbedarf bei der Marktgemeinde, die einen Gesellschafteranteil von 50 Prozent besitzt. Unser Foto zeigt den Eingangsbereich der sozialen Einrichtung.
Foto: Fritz Settele

Gremium lehnt „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ab

Babenhausen Was an sich wie eine Formalie aussah, entwickelte sich im Babenhauser Marktrat zu einer Grundsatzdiskussion. Dabei ging es um eine Satzungsänderung der „Seniorenzentrum und Ambulanten Krankenpflege GmbH“. Diese war vom Caritasverband aufgefordert worden, die sogenannte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres herbeizuführen“. Im Marktrat gab es dafür aber kein grünes Licht, da der Artikel 5 („Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“) nicht hinnehmbare, gravierende Vorgaben gegenüber Geschiedenen, Nichtgläubigen und Kirchenaustretern enthält.

Der Geschäftsführer der Senioren-GmbH, Johann Braunmiller, machte im Marktrat klar, dass der Caritasverband Augsburg, deren Mitglied diese Babenhauser Sozialstation ist, von seinen Mitgliedern verlangt, die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen der kirchlichen Arbeitsverhältnisse aufzunehmen“. Die Grundlage hierfür sei ein Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom Juni 2011. Bereits zuvor hatte der Delegationsgerichtshof der Apostolischen Signatur deutlich gemacht, dass die „Anwendung der Grundordnung auch auf die Rechtsträger Anwendung finden muss, die der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt nicht unterliegen“. Und dazu gehört beispielsweise die Babenhauser Senioren-GmbH, an der die Marktgemeinde mit 50 Prozent beteiligt ist.

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