Viele offene Fragen nach Insolvenz von Landhandel
Werden frühere Vorstände der Genossenschaft EVG haftbar gemacht? Wie viel Geld haben Kapitalgeber noch zu erwarten? Wer sich von einer Gläubiger-Versammlung in Memmingen Antworten erhoffte, wurde enttäuscht.
Der Mann spricht mit ruhiger Stimme, doch seine Wortwahl offenbart tiefen Frust: „Das ist eine Schweinerei, das finde ich nicht fair“, sagt er ins Mikrofon. „Tausende Euro“ habe er dem inzwischen insolventen Landhandel EVG als Privatdarlehen gegeben, fährt er fort. Nun muss er befürchten, davon keinen Cent mehr zu sehen. Etwa 300 Gläubiger und Genossen der EVG versammelten sich kürzlich in der Memminger Stadthalle. Die Versammlung dauerte zwei Stunden, doch auf entscheidende Fragen gab es keine Antwort. So steht nicht fest, ob frühere Vorstände und Aufsichtsräte haftbar gemacht werden können.
Seit Ende Oktober läuft das Insolvenzverfahren bei der Ein- und Verkaufsgenossenschaft (EVG) mit Hauptsitz in der Unterallgäuer Gemeinde Erkheim. „Damals war klar, dass nicht mal die Personalkosten für November gezahlt werden können“, blickte Insolvenzverwalter Dr. Thomas Karg (Memmingen) in der Versammlung zurück. Er berichtete, dass der Landhandel im Jahr 2015 einen Verlust von 3,5 Millionen Euro angehäuft und das zwischen Januar und Juli 2016 aufgelaufene Minus 1,6 Millionen Euro betragen habe.
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