Was wird aus der Münsterhauser Umfahrung?
Die Berufung des Klägers ist zurückgewiesen. Dieser will noch überlegen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt
Das Urteil ist gefällt: Die Berufung des Klägers Karl Alt aus Münsterhausen wurde zurückgewiesen, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am Donnerstag mit. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wolle der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen, müsse er zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es dort. Zuständig für weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Um was es geht? Die geplante Ortsumfahrung in Münsterhausen soll rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle von Karl Alt vorbeigehen. Er befürchtet, dass nach dem Bau der Straße ein mögliches Hochwasser Schäden an seiner Halle und vor allem am dort gelagerten Getreide anrichten könne. Er fordert deshalb einen Hochwasserschutz von der Gemeinde. Wasserwirtschaftsamt und ein Planungsbüro erklärten jedoch, dass durch den Hochwasserschutz bei Thannhausen, in Münsterhausen gar kein Hochwasserschutz mehr benötigt werde. Die letztendlich von der Gemeinde angebotenen 6000 Euro schlug der Kläger aus und forderte 8000 Euro für einen Hochwasserschutz.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.