Die Tierhaltung hat sich erledigt
Landwirt soll Rinder nicht sachgemäß gepflegt haben. Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.
Das Verbot bleibt: Ein Bauer, 40, dem das Landratsamt vor einigen Monaten das Halten und Betreuen von Tieren durch zwei Rechtsbescheide unbefristet untersagt hatte, wird aufrechterhalten. Mit einem „blauen Auge“ ist der Landwirt aus dem Raum Ammersee dagegen bei der aktuellen Anklage weggekommen, die anfang der Woche vor dem Amtsgericht Landsberg verhandelt wurde: Dabei warf ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen vor: Bei der von ihm bei einem erkrankten Rind durchgeführten Klauenpflege, bei dem sich Eiter gebildet hatte; bei einem Rind, dessen Verletzung an einem Auge er nicht rechtzeitig erkannt und spät einer tierärztlichen Behandlung zugeführt haben soll und bei der Fütterung von zwei anderen Rindern.
Nach Anhörung des Angeklagten, einer Rücksprache beim Sachbearbeiter der Staatsanwalt Augsburg und einem Telefonat mit dem Landratsamt (Veterinäramt) Landsberg ließ Richter Alexander Kessler im Einverständnis mit Staatsanwältin Ulrike Wiebke jedoch zwei der drei Anklagepunkte fallen – und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro ein.
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