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  3. Landsberg/Augsburg: Es bleibt bei vier Jahren Gefängnis

Landsberg/Augsburg
19.07.2016

Es bleibt bei vier Jahren Gefängnis

Das Landgericht in Augsburg bestätigte die vierjährige Freiheitsstrafe für einen Mann, der wegen Sexualdelikten verurteilt worden war.
Foto: Bernhard Weizenegger

41-jähriger Landkreisbürger scheitert nach Verurteilung in Landsberg mit seiner Berufung vor dem Augsburger Landgericht.

Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Augsburg lautete im April auf vier Jahre Haft wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Das Gefängnis bleibt einem 41-jährigen Mann aus dem nördlichen Landkreis Landsberg nun nicht erspart. Die 7. Kammer des Landgerichts Augsburg wies jetzt seine Berufung zurück.

Somit wird der arbeitslose Angeklagte nicht, wie von ihm erhofft, demnächst ins Berufsleben zurückkehren können. Nach Beweisaufnahme mit vielen Zeugen – die 29-jährige Geschädigte wurde nichtöffentlich in einem Beratungszimmer vernommen – war die Landgerichtskammer unter Vorsitz von Dr. Christian Engelsberger überzeugt, dass vier Jahre Haft Tatverlauf und Folgen entsprochen hätten. Lediglich die Formulierung des Schuldspruchs wurde abgeändert: Die Tat, die sich in der Nacht vom 24. auf 25. November 2014 ereignet hatte, wurde nun als schwerer sexueller Missbrauch gegen die Frau gewertet.

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