Landrat wirbt für weitere Stellplätze
Gewerbliche Sammler klagen gegen Befristung. Landkreis holt sich Unterstützung von Rechtsanwaltskanzlei
Bei der Einführung eines kommunalen Sammelsystems für Altkleider und Altschuhe wird der Landkreis von einer Rechtsanwaltskanzlei aus München unterstützt. Bislang haben zwei gewerbliche Sammler dagegen geklagt, dass ihre Sammlungen vom Landratsamt nur bis zum Start der kommunalen Sammlung Anfang Juli nächsten Jahres genehmigt wurden. Unbefristet sammeln dürfen dagegen die aktion hoffnung und das Rote Kreuz – allerdings nicht auf den Wertstoffhöfen des Landkreises.
Über den aktuellen Sachstand berichteten Abteilungsleiter Viktor Klaus und Sachgebietsleiter Johann Bernauer in der Sitzung des Kreisausschusses. Beim staatlichen Abfallrecht seien für das nächste Jahr 25 gewerbliche und vier gemeinnützige Sammlungen angezeigt worden. Von den gewerblichen sind laut Klaus mittlerweile 14 befristet bis 30. Juni genehmigt worden. Elf Anzeigen würden noch bearbeitet. Mit ihrer Entscheidung von Mitte März, ein kommunales Sammelsystem für Altkleider und Altschuhe einzuführen, hatten Kreisausschuss und Umweltausschuss auch bestimmt, dass gewerbliche Sammlungen mit Auflagen versehen, befristet oder auch untersagt werden können.
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