Unter der Federführung des Landkreises wollen Anliegergemeinden der neuen Bundesstraße B 17 auf die Ankündigung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) reagieren, die Maut für schwere Lastwagen auch auf vierspurige Bundesstraßen auszudehnen.
Igling und Hurlach wollen demnächst ein Verkehrsstatistikgerät einsetzen, um die Zunahme des Schwerlastverkehrs durch ihre Gemeinden zu dokumentieren und gegebenenfalls nachweisen zu können.
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„Wir müssen die Zeit nutzen, um zumindest die Verkehrsbelastung unserer Orte anhand konkreter Messungen nachweisen zu können“, meint Hurlachs Bürgermeister Wilhelm Böhm. Zusammen mit seiner Iglinger Kollegin Christl Weinmüller bedrückt ihn das Thema des zunehmenden Ausweichverkehrs über die Dörfer schon länger. „Deshalb waren wir auch schon bei ersten Gesprächen am Landratsamt“, ergänzt Weinmüller. Hintergrund dieser Gespräche war aber noch nicht die ab 1. August anstehende Lkw-Maut auf der B 17, sondern die rechtliche Handhabe, überörtlichen Schwerlastverkehr durch die Ortschaften zu verbieten.
Wilhelm Böhm denkt dabei an eine Lkw-Größenordnung ab 17 Tonnen. Dabei besteht im Falle von Hurlach und Igling eine gute Chance, da die Ortsdurchfahrten mittlerweile nach dem Bau der B 17 neu zu Gemeindestraßen zurückgestuft sind. Anders sieht die Situation dagegen in Obermeitingen aus. Clemens Weihmayr „besitzt“ nämlich noch eine Kreisstraße und damit eine Straße von überörtlicher Bedeutung. Da sei die Geschichte nicht ganz so einfach zu lösen.
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Insgesamt werden in mehr als 20 europäischen Ländern Autobahngebühren verlangt. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Systeme unterscheiden. Entweder wird jeder gefahrene Kilometer einzeln abgerechnet oder der Fahrer muss eine Vignette kaufen. Die Vignette erlaubt ihm für einen bestimmten Zeitraum, auf den mautpflichtigen Straßen des jeweiligen Landes zu fahren.
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Zusätzlich zur Streckenmaut werden in vielen Ländern Gebühren für die Benutzung von Tunneln und Brücken bzw. für Fahrten durch die Innenstädte erhoben.
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In den folgenden Ländern ist eine streckenabhängige Mautgebühr zu entrichten: Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Portugal, Serbien und Spanien.
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Vignettenpflicht herrscht in diesen Ländern: Bulgarien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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Deutschland: Die deutsche Lkw-Maut wurde 2005 für Autobahnen eingeführt und hatte massive Startschwierigkeiten. Mittlerweile hat sich das deutsche System der Toll Collect GmbH bewährt. Dabei werden alle Güterfahrzeuge ab zwölf Tonnen berücksichtigt. Die Lkws müssen ein Gerät mitführen, das über Satellit die zurückgelegte Strecke und die erforderlichen Kosten ermittelt. Außerdem ist eine manuelle Abrechnung an Mautterminals oder online möglich.
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Italien: Auf einem Großteil der italienischen Autobahnen wird für alle Fahrzeuge eine streckenabhängige Maut erhoben. Die Höhe der Gebühren ist an den Fahrzeugtyp sowie an den Bau- und Unterhaltungsaufwand der Strecke gekoppelt. In den meisten Fällen wird an der Autobahnauffahrt eine Karte gezogen, über die beim Verlassen der Autobahn der fällige Betrag abgerechnet wird. Zusätzlich gibt es eine automatisierte Alternative. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das als "Telepass" bezeichnet wird.
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Österreich: Die Autobahn-Maut in Österreich wird für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen durch die Vignette geregelt. Das so genannte Pickerl muss gut sichtbar am Auto bzw. Motorrad angebracht werden und ist preisbedingt bis zu einem Jahr gültig. Schwerere Fahrzeuge bezahlen ihre Gebühren abhängig von der zurückgelegten Strecke über die Go-Box. Verstöße werden sehr teuer bestraft.
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Schweiz: In der Schweiz gibt es schon seit 1985 eine Vignette für die Benutzung der Autobahnen. Der Beschluss wurde im Rahmen einer Volksabstimmung gefasst. Die schweizer Vignette gilt 14 Monate. Lkw müssen seit 2001 auf allen Straßen die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) entrichten.
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Frankreich: 1955 wurde in Frankreich ein Gesetz zur Einführung eines Mautsystems erlassen, das den privaten Ausbau des Autobahnnetzes fördern sollte. Heute wird beim Verlassen der Autobahn eine streckenabhängige Gebühr verlangt, die außerdem an die Wegbaukosten und die Höhe des Fahrzeuges gebunden ist. Auch die Nutzung verschiedener Brücken, Tunnel und Schnellstraßen ist in Frankreich gebührenpflichtig.
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