Muss Moritz jetzt zahlen?
Der Gastronomiebetrieb klagt gegen die von der Stadt Landsberg verhängten und angedrohten Zwangsgelder. Doch vor dem Verwaltungsgericht sieht es nicht gut für ihn aus.
Moritz Gastronomie und Stadt Landsberg: Diese beiden Parteien haben sich am Donnerstag ein weiteres Mal vor dem Münchner Verwaltungsgericht getroffen. Dieses Mal klagte das Unternehmen gegen ein fälliges und ein angedrohtes Zwangsgeld der Stadt in Höhe von 1000 und 2000 Euro. Das Zusammentreffen war kurz, nach 20 Minuten war die Verhandlung vor dem vorsitzenden Richter Johann Oswald schon wieder beendet. Ein Urteil wird demnächst gesprochen.
Pro Monat sind nur zwei „Vergnügungsveranstaltungen“ erlaubt
Bislang war der Rechtsstreit der Moritz Gastronomie mit der Stadt von wenig Erfolg gekrönt gewesen. Im Kern dreht sich dieser seit Jahren darum, welche Art von Gastronomie in dem Mischgebiet an der Waitzinger Wiese betrieben werden darf. 2013 untersagte die Stadt dem Unternehmen, das für den ehemaligen Bierkeller eine Genehmigung als Schankwirtschaft besitzt, eine kerngebietstypische Gastronomie zu betreiben – also keine Diskothek, Musik sollte nur als „Hintergrundmusik“ zu hören sein. Abweichend davon sollte es nur zwei genehmigungspflichtige „Vergnügungsveranstaltungen“ im Monat geben.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Schadensersatz?
Vom Moritz bekommen die geplagten Anwohner also rückwirkend Schadensersatz für die bisherigen
"Leistungen" ?