Warum dieser Anhänger bei der Stadt Landsberg gewaltig aneckt
Immobilienmakler Benjamin Herfeldt darf seinen Hänger nicht an einer öffentlichen Straße in Landsberg abstellen. Das Ordnungsamt hat etwas dagegen.
Autoanhänger sind eine praktische Sache für Leute, die öfter größere Gegenstände von A nach B bringen wollen. Bei manchen sind sie aber auch als Werbemittel beliebt. Transport oder Werbung? In diesem Spannungsfeld bewegt sich der Konflikt, den der Immobilienmakler Benjamin Herfeldt und die Stadt Landsberg austragen.
Wem der Anhänger gehört, ist nicht zu übersehen
Der Kauf eines Hauses, das er saniere, sei für ihn im vergangenen Frühling der Grund gewesen, sich einen Kfz-Anhänger zuzulegen, berichtet Herfeldt. Dieser Hänger wurde jedoch so ausgestaltet, dass nicht zu übersehen ist, wem er gehört. Auf allen Seiten ist dies gut zu lesen und der Besitzer des Anhängers ist ebenfalls auf einem großen Foto zu sehen. Es dauerte nicht lange, da wurde auch das Ordnungsamt der Stadt Landsberg darauf aufmerksam, als der Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz an der Schongauer Straße stand. „Ich habe sofort einen Strafzettel gekriegt“, berichtet Herfeldt. Der Grund: Nach der „Satzung über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ der Stadt sei es grundsätzlich nicht erlaubt, Fahrzeuge zum Zwecke der Werbung aufzustellen. Als Fahrzeuge gelten alle fahrbaren Gegenstände, für die eine amtliche Zulassung erforderlich ist, auch Anhänger fallen darunter.
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