Was die Anlieger künftig bezahlen müssen
Straßenausbau Wiederkehrende Beiträge werden als Alternative, aber nicht als Allheilmittel gesehen
Als Landsbergs Oberbürgermeister Mathias Neuner vor wenigen Tagen aus dem Urlaub zurückkam, lagen unter anderem zwei Fraktions-Anträge auf seinem Schreibtisch, die sich mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt beschäftigen. Das Thema ist derzeit in aller Munde. Jüngst informierte die Kommunalaufsicht des Landratsamtes die Bürgermeister in deren Dienstbesprechung über die Möglichkeit, statt einmaligen, wiederkehrende Beiträge von den Anliegern zu verlangen. Für Andreas Graf, den zuständigen Abteilungsleiter im Landratsamt, durchaus eine Alternative – vor allem für Kommunen, die bislang noch keine entsprechende Satzung haben.
Die Neuerung hat der Landtag mit einer Änderung des bayerischen Kommunalabgabengesetz ermöglicht. Städte und Gemeinden können nun Aufwendungen für die Sanierung oder Erneuerung von Straßen – natürlich abzüglich des Eigenanteils der Kommunen – anstelle einmaliger alternativ als wiederkehrende Beiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilen. Bei der erstmaligen Herstellungen übernimmt die Kommune wie bisher zehn Prozent, der Rest wird auf die Anlieger verteilt. Reparaturen müssen Städte und Gemeinden auch künftig komplett selbst bezahlen. Bei Ausbau oder Erneuerung einer Straße trägt die Kommune bisher je nach Nutzung (in Landsberg zum Beispiel Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen) einen kleineren oder größeren Anteil. Festgeschrieben ist dies in einer eigenen Satzung.
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