Was tun, wenn sich der Angeklagte drücken will?
Immer öfter schwänzen Angeklagte ihre Termine vor dem Amtsgericht Landsberg. Wie sich Richter und Staatsanwälte in solchen Fällen zu helfen wissen.
Wenn der Angeklagte ausbleibt – was ist dann? Immer mal wieder versammeln sich am Landsberger Amtsgericht Richter, Staatsanwältin, Verteidiger, und Protokollführer – und derjenige, über den verhandelt werden soll, bleibt aus. Ungeschoren kommt man so nicht davon, wenn es um Recht und Schuld, Wahrheit und Lüge geht. Aber wie kommt das Recht zu seinem Recht? Weiter hilft dabei die Strafprozessordnung. Die besagt, dass ein Angeklagter die vom Gericht angesetzte Hauptverhandlung nicht einfach schwänzen kann, weil er keine Lust oder kalte Füße bekommen hat. Wir sprachen darüber mit Alexander Kessler. Er ist stellvertretender Leiter, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht Landsberg.
Manchmal rückt die Polizei an, um den Angeklagten zu holen
Nach seinen Worten kommt es relativ oft vor, dass Beschuldigte in letzter Sekunde der Anklagebank aus dem Weg gehen wollen: Dann rufen sie kurzfristig bei ihrem Anwalt oder im Gericht an und signalisieren telefonisch, dass sie plötzlich erkrankt seien. Oder ausgerutscht seien und sich etwas gebrochen hätten. Andere legen kurz vor Torschluss – zu Beginn der Verhandlung – ein ärztliches Attest vor und hofften darauf, der Justiz noch eine Zeit lang aus dem Weg gehen zu können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.