Wird das Walmdach-Haus erneut ein Fall fürs Verwaltungsgericht?
Der Eresinger Gemeinderat sagt erneut Nein zum Baustil. Der Bauherr will, dass Justitia eingreift.
Der von Herbert Loy in der Schöffeldinger Straße in Eresing geplante Bau eines Hauses mit Walmdach befindet sich weiterhin in der Warteschleife. Auch in der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Loys Bauantrag mehrheitlich versagt. Loy will jetzt, wie er nach der Sitzung sagte, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben. Dieses werde, so hofft er, eine Entscheidung in seinem Sinne treffen.
Das Verwaltungsgericht hatte sich Anfang April bei einem Ortstermin und einer Verhandlung ein Bild von den Eresinger Verhältnissen gemacht und nach einem einstündigen Rundgang durch das Dorf seine Sichtweise dargelegt (LT berichtete): Demnach äußerte das Gericht nicht nur formale Bedenken gegen den von der Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan, sondern auch inhaltliche: „Es erscheint zweifelhaft, ob es insgesamt verhältnismäßig sei, einerseits das versetzte Pultdach als zulässige Dachform neben dem Satteldach (...) des Bebauungsplans zuzulassen, andererseits das Walmdach auszuschließen, obwohl sich im Ort an zentraler Stelle neben der Kirche ein prägnantes denkmalgeschütztes Walmdachgebäude befindet“, lautete dabei einer der Kernsätze im Protokoll der Verhandlung. Weiter hielt das Gericht fest: Im Hinblick auf ein Einfügen des von Herbert Loy geplanten Hauses nach den Maßstäben des Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs dürften für die Genehmigungsfähigkeit weder die Form des Grundrisses noch des Dachs von Belang sein, sondern lediglich die Grundfläche.
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