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Justiz
11.12.2014

564 Euro fürs Öffnen der Tür

Auch wenn die Rechnung des Schlüsselnotdiensts hoch erscheint, ist es in diesem Fall kein Wucher

Wenn die Tür ins Schloss fällt, der Schlüssel drin liegt und man sich also erfolgreich ausgesperrt hat, ist das eigentlich ärgerlich genug. Noch ärgerlicher wurde der kurze Moment der Unachtsamkeit aber für einen Türkheimer, als er bereits wieder in seinem Haus war – und ihm der Schlüsselnotdienst die Rechnung präsentierte: 564,65 Euro sollte der 61-Jährige für das Öffnen der Tür an einem Sonntag und einen neuen Schließzylinder bezahlen – und tat das zunächst auch.

Mit etwas Abstand erschien ihm der Preis dann aber doch reichlich hoch und er erstattete Anzeige wegen Wuchers. „Damit der Schlüsseldienst nicht mit dieser Masche weitermacht“, wie er vor dem Amtsgericht sagte, wo der Fall nun verhandelt wurde.

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