Geldstrafe für fahrlässige Tötung
Zusammentreffen verschiedener Unachtsamkeiten führte zu tödlichem Unfall bei Pfaffenhausen
Mit einem tödlichen Unfall bei Pfaffenhausen hatte sich das Memminger Amtsgericht zu befassen. Angeklagt war ein 62-jähriger Schreiner und Nebenerwerbslandwirt. Der war îm Juli 2012, einem schönen Sommernachmittag, mit seinem Traktor samt Anhänger auf der Staatsstraße zwischen Oberrieden und Pfaffenhausen unterwegs gewesen. Beim Linksabbiegen in einen Feldweg bemerkte er, trotz Blick nach hinten, nicht, dass ein Motorradfahrer dabei war, ihn zu überholen. Der 53-jährige Kradfahrer prallte ungeschützt auf den Hänger, kam teilweise unter die Räder und verletzte sich schwer. Eine Unfallzeugin leistete erste Hilfe und auch der Rettungswagen war schnell zur Stelle. Trotzdem starb er kurz darauf noch an der Unfallstelle.
Die Aussagen der Augenzeugin, des zuständigen, den Unfall aufnehmenden Polizisten und des nach dem Unfall gleich noch herbeigerufenen Unfallsachverständigen fasste die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zusammen. „Sie sind trotz einer durchgezogenen Linie in der Straßenmitte nach links abgebogen, die Bordwände ihres Hängers waren zu hoch, um darüber sehen zu können und sie haben sich nicht ausreichend vergewissert, ob von hinten einer kommt“.
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