Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Wohnen: Knatsch um die Mietkaution

Wohnen
30.03.2017

Knatsch um die Mietkaution

Wenn die Wohnungsübergabe ansteht, sollten Mieter und Vermieter einige Dinge beachten.
Foto: Jens Schierenbeck/dpa

Wenn die Wohnung gekündigt wird, haben Mieter und Vermieter Rechte und Pflichten. Nicht immer halten sich alle daran

Zwischen Mietern und Vermietern gibt es hin und wieder Knatsch. Da geht es dann um Schimmel, die richtige Raumlüftung, den Reinigungsdienst – oder die Mietkaution. Immer wieder machen Bewohner in der Redaktion der Mindelheimer Zeitung ihrem Unmut darüber Luft, dass die Mietkaution angeblich zu Unrecht einbehalten werde, jüngst wieder in dieser Woche. Eine Beweisführung ist oft schwierig, was bleibt, ist beidseits Ärger, bei Mieter und Vermieter. Dabei könnte man vorbeugen.

Für Bad Wörishofen ist der Mieterverein Kaufbeuren zuständig, weil es in der größten Stadt des Unterallgäus immer noch keinen eigenen Verein gibt. In Sachen Kaution spricht man beim Mieterverein von „Einzelfällen“, in denen in Bad Wörishofen die Kaution ohne zunächst ersichtlichen Grund einbehalten werde. Nach einer ordnungsgemäßen und vor allem protokollierten Wohnungsübergabe sei die Auszahlung der Kaution in der Regel unproblematisch. Allerdings hätten Vermieter auch die Möglichkeit, einen Teil der Summe einzubehalten. Das ist geltendes Recht. Ausstehende Betriebskosten oder Heizkostenabrechnungen könnten ein Grund dafür sein. Wichtig ist, dass es dafür eine Abschlussrechnung gibt. „Differenzen“ gebe es öfter bei den sogenannten Schönheitsreparaturen. Der Mieterverein empfiehlt seinen Mitgliedern hier, erst nach Ablauf von sechs Monaten die noch ausstehende Kaution einzufordern. Der Grund: In der gängigen Rechtssprechung werde eine Kautionsabrechnung spätestens sechs Monate nach dem Mietende gefordert. Vermieter müssen während dieser Zeit ihre Ansprüche geltend machen. Anschließend werde das schwieriger, schildert der Mieterverein.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.