Knatsch um die Mietkaution
Wenn die Wohnung gekündigt wird, haben Mieter und Vermieter Rechte und Pflichten. Nicht immer halten sich alle daran
Zwischen Mietern und Vermietern gibt es hin und wieder Knatsch. Da geht es dann um Schimmel, die richtige Raumlüftung, den Reinigungsdienst – oder die Mietkaution. Immer wieder machen Bewohner in der Redaktion der Mindelheimer Zeitung ihrem Unmut darüber Luft, dass die Mietkaution angeblich zu Unrecht einbehalten werde, jüngst wieder in dieser Woche. Eine Beweisführung ist oft schwierig, was bleibt, ist beidseits Ärger, bei Mieter und Vermieter. Dabei könnte man vorbeugen.
Für Bad Wörishofen ist der Mieterverein Kaufbeuren zuständig, weil es in der größten Stadt des Unterallgäus immer noch keinen eigenen Verein gibt. In Sachen Kaution spricht man beim Mieterverein von „Einzelfällen“, in denen in Bad Wörishofen die Kaution ohne zunächst ersichtlichen Grund einbehalten werde. Nach einer ordnungsgemäßen und vor allem protokollierten Wohnungsübergabe sei die Auszahlung der Kaution in der Regel unproblematisch. Allerdings hätten Vermieter auch die Möglichkeit, einen Teil der Summe einzubehalten. Das ist geltendes Recht. Ausstehende Betriebskosten oder Heizkostenabrechnungen könnten ein Grund dafür sein. Wichtig ist, dass es dafür eine Abschlussrechnung gibt. „Differenzen“ gebe es öfter bei den sogenannten Schönheitsreparaturen. Der Mieterverein empfiehlt seinen Mitgliedern hier, erst nach Ablauf von sechs Monaten die noch ausstehende Kaution einzufordern. Der Grund: In der gängigen Rechtssprechung werde eine Kautionsabrechnung spätestens sechs Monate nach dem Mietende gefordert. Vermieter müssen während dieser Zeit ihre Ansprüche geltend machen. Anschließend werde das schwieriger, schildert der Mieterverein.
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