Baur und Rotes Kreuz steuern auf Vergleich zu
Ex-Kreisgeschäftsführer soll zwischen 150000 und 175000 Euro erhalten
Neu-Ulm Nach dem gestrigen Gütetermin vor dem Neu-Ulmer Arbeitsgericht erscheint ein Vergleich zwischen dem gekündigten Rotkreuz-Kreisgeschäftsführer, Alfred Baur, und dem BRK möglich zu sein. Sowohl Kläger Baur und sein Anwalt Dieter Traub als auch der Anwalt der Beklagtenseite, Marc Faoual, waren einverstanden mit dem Vorschlag von Richter Hubert Angstenberger, einen „schriftlichen Vergleichsvorschlag“ auszuarbeiten, wie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst werden kann: mit Geld. Größenordnung: Zwischen 150000 (Faoual-Vorschlag) und 175000 Euro (Traub-Vorschlag) soll das Rote Kreuz an den eigentlich „unkündbaren“ Baur bezahlen, damit dieser seinen Job an den Nagel hängt.
Komplizierte Rechtslage
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.