Bewährungsstrafe für Dealer
33-Jähriger wollte mit Heroinverkauf eigene Sucht finanzieren
Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm ist am Freitagvormittag ein 33 Jahre alter Mann wegen Rauschgifthandels und Fahrens im Drogenrausch zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der in Kasachstan geborene Angeklagte war von der Polizei Anfang September auf dem Pendlerparkplatz beim Neu-Ulmer Bahnhof vorläufig festgenommen worden, nachdem die Fahnder bei ihm 18 Gramm Heroin entdeckt hatten. Mit dem Verkauf des Stoffes wollte er seine eigene Heroin- und Kokainsucht finanzieren. Nur wenige Tage nach diesem Vorfall geriet er erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Die Polizei stoppte ihn auf der Autofahrt zur Arbeit in einer Neu-Ulmer Firma. Da er Ausfallserscheinungen an den Tag legte, wurde ein Drogentest angeordnet. Wie sich herausstellte, hatte der Mann einen "Giftcocktail" (Voritzender Richter Thomas Mayer) von Heroin, Kokain und Methadon intus.
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