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  3. Amtsgericht Neu-Ulm: Familienvater baut seinem Sohn ein Würgeholz

Amtsgericht Neu-Ulm
29.01.2013

Familienvater baut seinem Sohn ein Würgeholz

Ein 61-Jähriger muss eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro bezahlen, weil er ein verbotenes Nunchaku besaß.
Foto: Alexander Kaya

61-Jähriger muss wegen Waffenbesitzes eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro bezahlen.

Zwei Stuhlbeine, eine Kette und fertig ist das Nunchaku, eine asiatische Schlagwaffe: Weil ein heute 61-jähriger Familienvater für seinen kampfsportbegeisterten Sohn einst ein sogenanntes „Würgeholz“ angefertigt hat, musste er sich gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm rechtfertigen. Denn diese Waffen sind in Deutschland per Gesetz verboten. Polizisten hatten das Haus der Familie in Neu-Ulm im November wegen Ermittlungen in einem Betrugsfall in Augenschein genommen – und das Nunchaku auf einem Tisch im Kinderzimmer gefunden. Dies brachte dem Vater eine Anzeige wegen Waffenbesitzes ein. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, der 61-Jährige muss aber eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro an den Caritasverband bezahlen.

Vor Gericht erläuterte der Mann die Umstände der Waffenherstellung: Er habe das „Würgeholz“ vor etwa fünf Jahren angefertigt, weil ihn der Taekwon-Do-Trainer seines Sohnes darum gebeten hatte. Für eine Vorführung benötigten die Kampfsportler Waffenattrappen für simulierte Attacken. „Die anderen Väter haben Holzmesser gebaut oder Baseballschläger mitgebracht“, erläuterte der Angeklagte. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass ein Nunchaku zu den verbotenen Waffen zählt. Die Begeisterung des Sohnes für den Kampfsport habe dann nachgelassen, die selbst gebastelte Holzwaffe sei in Vergessenheit geraten. Bis die Frau des Angeklagten im vergangenen Jahr einen Schrank ausräumte und das Nunchaku wieder zum Vorschein brachte. Sie legte das „Würgeholz“ auf einen Tisch – wo es die Beamten schließlich fanden.

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