Landkreis Es gibt etwas, dagegen ist - baurechtlich gesehen - meist kein Kraut gewachsen: Spielhallen. Auch auf dem Land prägen sie immer öfter das Ortsbild. Die Gemeinde Elchingen ist so ein Fall: Eine Spielothek gibt es bereits - im Schwärzeweg in Thalfingen, neben dem Jugendhaus. Für eine zweite Spielhalle im Unterelchinger Gewerbegebiet musste die Gemeinde letztlich eine Baugenehmigung erteilen, ohne das tatsächlich zu wollen. Sauer stieß den Gemeinderäten vor allem auf, dass sich das Gelände in unmittelbarer Nähe zu den auch von Jugendlichen frequentierten Sportstätten liegt. Doch das geltende Recht steht aufseiten des Betreibers. Von stephanie Schuster

Dass ihm die Hände gebunden sind, fuchst den Elchinger Bürgermeister Joachim Eisenkolb. In einem Mischgebiet - das für Ortskerne typisch ist - sei auch Gewerbe erlaubt. "Das kann ein Supermarkt sein, aber eben auch eine Spielothek", sagt Eisenkolb. Einziger Ausweg wäre, eine gemeindliche Satzung zu erlassen, die die Ansiedlung von Spielotheken verbietet. "Doch das wäre ein enormer Aufwand." Und immer nur im Einzelfall eine Lösung.
Denn generell verbieten lassen sich Spielhallen nicht, sagt Karen Beth, Baurechtsjuristin am Landratsamt Neu-Ulm. Eine Ablehnung müsse städtebaulich begründet sein. "Allein zu sagen, es ist unmoralisch und verdirbt die Jugend, reicht nicht." Ein tragfähiges Gegenargument wäre etwa, dass die Zufahrtsstraßen für den Besucherverkehr zu klein sind. "Irgendwelche absurden Gründe dagegen würden vor Gericht Schiffbruch erleiden."
Spielhalle im Industriegebiet ist "wesensfremd"
Trotzdem, sagt Beth, versuchten die Kommunen landauf, landab Spielhallen abzulehnen. Die Betreiber wiederum versuchten es immer wieder, manche klagten sogar vor Gericht. Elchingen zum Beispiel hat die große Spielhalle im Unterelchinger Gewerbegebiet zunächst als "wesensfremd" abgewiesen - das Landratsamt folgte diesem Entschluss. Daraufhin zog der Betreiber vor das Verwaltungsgericht Augsburg und bekam Recht: Das Vorhaben widerspreche nicht der Eigenart eines Gewerbegebietes.
Die Verweigerung einer Baugenehmigung kann allerdings noch deutlich unangenehmere Folgen haben: In Ulm hatte vor rund zehn Jahren die Firma Löwenplay auf Schadensersatz durch Verdienstausfall - verursacht durch den abgewiesenen Bauantrag - geklagt. Das Urteil kam die Stadt teuer zu stehen, sie musste dem Betreiber eine hohe Summe zahlen. "Mann sollte also vorsichtig sein", rät Stadtrechtsdirektor Bruno Dangelmaier. "Das kann Millionenbeträge kosten."
Auch die Neu-Ulmer wehrten sich gegen die Merkur-Spielothek am Augsburger-Tor-Platz: Stadträte suchten nach rechtlichen Schlupflöchern, OB Gerold Noerenberg tat offen seine Abneigung gegen das Vorhaben kund. Die Anwohner, die um ihre Nachtruhe und die Wohnqualität fürchteten, gingen gegen die "Monster-Spielhalle" auf die Barrikaden. Vergeblich. "Das Grundstück zählt zum Kerngebiet, somit war eine große Spielhalle zulässig", erklärt Thomas Hofmann, Leiter der Stabstelle Justiziariat und Bauordnung der Stadt Neu-Ulm.
In Leipheim gibt es inzwischen zwei Spielhallen. Probleme gebe es zwar keine, sagt Bürgermeister Christian Konrad. Glücklich ist die Stadt damit trotzdem nicht: "Für die Belebung der Innenstadt wünscht man sich Läden oder Gastronomie, aber keine Spielhallen." Das Problem sei also in erster Linie ein städtebauliches. Doch die Möglichkeiten, solche Spielstätten zu verbieten, seien gering.
Joachim Eisenkolb wäre deshalb ein Verbot "von oben" am liebsten: "Wenn in ganz Bayern klar ist, dass Spielhallen nicht gewünscht sind, muss der Gesetzgeber etwas tun." Weil Spielotheken in Baden-Württemberg Vergnügungssteuer zahlen müssen, in Bayern aber nicht, befürchtet er, dass noch mehr Spielhallen-Betreiber in Elchingen ihr Glück versuchen könnten: "Wir sind ja hier von Ausland umzingelt."
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: