Gegen Spielhallen ist kein Kraut gewachsen
Landkreis Es gibt etwas, dagegen ist - baurechtlich gesehen - meist kein Kraut gewachsen: Spielhallen. Auch auf dem Land prägen sie immer öfter das Ortsbild. Die Gemeinde Elchingen ist so ein Fall: Eine Spielothek gibt es bereits - im Schwärzeweg in Thalfingen, neben dem Jugendhaus. Für eine zweite Spielhalle im Unterelchinger Gewerbegebiet musste die Gemeinde letztlich eine Baugenehmigung erteilen, ohne das tatsächlich zu wollen. Sauer stieß den Gemeinderäten vor allem auf, dass sich das Gelände in unmittelbarer Nähe zu den auch von Jugendlichen frequentierten Sportstätten liegt. Doch das geltende Recht steht aufseiten des Betreibers.
Dass ihm die Hände gebunden sind, fuchst den Elchinger Bürgermeister Joachim Eisenkolb. In einem Mischgebiet - das für Ortskerne typisch ist - sei auch Gewerbe erlaubt. "Das kann ein Supermarkt sein, aber eben auch eine Spielothek", sagt Eisenkolb. Einziger Ausweg wäre, eine gemeindliche Satzung zu erlassen, die die Ansiedlung von Spielotheken verbietet. "Doch das wäre ein enormer Aufwand." Und immer nur im Einzelfall eine Lösung.
Denn generell verbieten lassen sich Spielhallen nicht, sagt Karen Beth, Baurechtsjuristin am Landratsamt Neu-Ulm. Eine Ablehnung müsse städtebaulich begründet sein. "Allein zu sagen, es ist unmoralisch und verdirbt die Jugend, reicht nicht." Ein tragfähiges Gegenargument wäre etwa, dass die Zufahrtsstraßen für den Besucherverkehr zu klein sind. "Irgendwelche absurden Gründe dagegen würden vor Gericht Schiffbruch erleiden."
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