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  3. Testkäufe: Jugendschutz oft Fehlanzeige

Testkäufe
07.11.2013

Jugendschutz oft Fehlanzeige

An Hochprozentiges zu kommen, war für eine jugendliche Testkäuferin in Ulm oft kein Problem.

16-Jährige bekam problemlos Schnaps und Zigaretten

Ulm Die Rechtslage ist eindeutig: Weder Schnaps noch Zigaretten, Filme oder Videospiele, die erst ab 18 freigegeben sind, dürfen an Jugendliche verkauft werden. Um zu prüfen, ob sich Einzelhändler und Wirte an die Regelungen des Jugendschutzes halten, sind Stadt und Polizei mehrmals im Jahr in Ulm mit minderjährigen Testkäufern unterwegs. Das Ergebnis der jüngsten Aktion: Bei zwei Dritteln der Tests kontrollierte das Verkaufspersonal nicht das Alter der jugendlichen Käuferin. Die betreffenden Geschäfte erwarten jetzt Bußgelder.

Kontrolliert wurde in Supermärkten, Getränkemärkten, Kiosken, Gaststätten und Elektronikfachgeschäften. Dabei war es für die 16-jährige Testkäuferin – eine Auszubildende der Stadt Ulm – in vielen Fällen ein Leichtes, die nach dem Jugendschutzgesetz für sie verbotenen Waren zu erwerben. Es wurde weder nach dem Alter noch nach dem Ausweis der 16-Jährigen gefragt. „Hintergrund der Testkäufe ist es, die Öffentlichkeit auf den Jugendschutz aufmerksam zu machen, im Besonderen das Verkaufspersonal“, erklärt Carina Ritzler von den Bürgerdiensten der Stadt Ulm. Die Verkäufer tragen selbst die Verantwortung dafür, wenn sie die unerlaubten Waren an Jugendliche abgeben. Obwohl es bereits in vielen Geschäften Kassensysteme gibt, die das Verkaufspersonal bei bedenklichen Produkten warnen, werden die Signaltöne einfach übergangen. Es wird keine Alterskontrolle durchgeführt, „vielleicht um die Schlange an der Kasse schneller abarbeiten zu können“, vermutet Ritzler.

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