Kirche darf lesbischer Mutter nicht während Elternzeit kündigen
Die katholische Kirche darf einer lesbischen Angestellten nicht während der Elternzeit kündigen.
Die katholische Kirche darf einer lesbischen Angestellten : Mit seiner Entscheidung lehnte das Augsburger Verwaltungsgericht die Klage einer katholischen Pfarrkirchenstiftung ab. Aus Sicht der katholischen Kirche habe die Frau zwar einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begangen, sagte Richter Ivo Moll in der Verhandlung am Dienstag: "So etwas wie eine Lebensgemeinschaft zwischen Frauen ist natürlich für die Kirche undenkbar."
Gericht: "Staatliches Recht kann mit kirchlichem kollidieren"
Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen. "Staatliches Recht kann mit kirchlichem kollidieren", so Moll. Auch wenn die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einen innerkirchlichen Loyalitätsverstoß darstelle, sei dieser nicht gleichzusetzen mit dem staatsrechtlichen Begriff des "besonderen Ausnahmefalls".
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