Landratsamt rüffelt Bürgermeister
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sendener Bürgermeister Raphael Bögge ist berechtigt.
Raphael Bögge hat gegen seine Neutralitätspflicht als Bürgermeister verstoßen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt. Helmut Meisel vom Grünen-Ortsverband in Senden hatte zuvor eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sendener Bürgermeister eingereicht. Grüne und SPD haben dem Bürgermeister verbotenen Wahlkampf vorgeworfen (wir berichteten).
Stefan Hatzelmann vom Fachbereich Kommunalrecht am Landratsamt hat den Fall geprüft und die Beschwerde als berechtigt eingestuft. Durch das Schreiben auf städtischem Papier und gleichzeitig mit dem CSU-Logo habe der Bürgermeister gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Man werde Bögge nun „in angemessener Weise auf den Verstoß hinweisen und ihn gleichzeitig auffordern, zukünftig ein besonderes Augenmerk auf seine Neutralitätspflicht zu werfen“, erklärt Hatzelmann. „Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl“, setzt er hinzu.
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