Mann soll Stieftochter missbraucht haben: Opfer ist glaubwürdig
Die Sachverständige hat keine Zweifel an den Aussagen des Mädchens, das von seinem Stiefvater vergewaltigt worden sein soll. Die Strafkammer appelliert an den Angeklagten.
Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch eines minderjährigen Mädchens hat am Freitag beim Landgericht Memmingen die psychiatrische Sachverständige ihr mit Spannung erwartetes Gutachten abgegeben. Sie bezeichnete die Aussagen des Kindes als durchaus glaubwürdig.
Nach dem Gutachten, dass sich über mehrere Stunden hinzog, appellierte der Vorsitzende Richter Jürgen Hasler an den Angeklagten: Ein Geständnis angesichts einiger schwerer Beweismittel in den vorangegangen Prozesstagen könne sich durchaus positiv auswirken. Bisher hat sich der 38-Jährige vor Gericht nicht geäußert. „Sie können Pluspunkte sammeln“, sagte Richter Hasler, „wenn dadurch der Verzicht auf Aussage des Opfers möglich wird.“ Eine zusätzliche Schmerzensgeldzahlung könne zudem den Strafrahmen nach unten verschieben. Der liegt üblicherweise nicht unter zwei Jahren – und kann bis deutlich mehr als fünf Jahre betragen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist die Aufgabe des zuständigen Gerichts, die Glaubhaftigkeit der Berichte des mutmaßlichen Opfers zu prüfen, sofern keine eindeutigen physischen Beweise vorliegen. Durch die Neigung der TäterInnen, ihre Übergriffe zu filmen oder zu fotografien, liegen zwar zunehmend solche Beweismittel vor. Trotzdem liegt der Schwerpunkt auf dem, was Opferzeugen und Angeklagte aussagen.
Da es in der Natur der Sache liegt, dass Letztere versuchen, das Ganze herunter zu spielen und Pädokriminelle dazu neigen, zu lügen, auch gegenüber sich selbst, ist es die Glaubwürdigkeit des Angeklagten, die besonders kritisch zu beurteilen ist.