Messer-Attacke: Fünf Jahre und drei Monate Haft
Ein 21-Jähriger wurde in Ulm nach beinahe tödlichem Angriff nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen Körperverletzung verurteilt.
Ulm „Ich wollte Sie nicht verletzen, ich wollte nur raus“: Diese Worte richtete der 21-jährige René M. in seinem Schlusswort im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Ulm an den Ehinger Hotelier, den er mit einem Messerstich im September vergangenen Jahres beinahe umgebracht hatte. Die Einlassungen des Angeklagten fanden beim Schwurgericht Gehör. Er wurde nicht, wie angeklagt, wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das verhältnismäßig milde Urteil basiert unter anderem auf dem Gutachten des Günzburger Psychiaters Ernst Baljer, der dem Angeklagten eine ausgeprägte destruktive, feindliche Haltung gegenüber anderen und sich selbst bescheinigte. Das lasse sich bis in die Kindheit zurückverfolgen, wo René M. bereits in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden musste. So wie ein Kriminalbeamter bei der ersten Vernehmung des Angeklagten in Ehingen genervt das Zimmer verließ, stieß das Krankenhauspersonal bei der stationären Behandlung des jungen Angeklagten an seine pädagogischen Grenzen, zitierte der Gutachter aus früheren Berichten. Zu dieser angeborenen Persönlichkeitsstruktur kamen unerträgliche familiäre Verhältnisse hinzu. Während einer zweijährigen Jugendhaftstrafe wegen Raubes und Körperverletzung holte M. den Hauptschulabschluss nach. Kaum entlassen schrieb er sich mit 150 Bewerbungen die Finger wund – keine einzige Lehrstelle wurde ihm angeboten.
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